Neu! THTR-Rundbrief
Newsletter LI 2025
14. Dezember bis ...
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Radioaktivität kumuliert; das bedeutet, radioaktive Partikel reichern sich im lebenden Organismus immer weiter an und mit der Zeit können ähnliche Schäden auftreten, wie bei einer kurzzeitig einwirkenden, massiven Strahlenbelastung ...
Die PDF-Datei "Nuclear Power Accidents" enthält eine Reihe weiterer Vorfälle aus verschiedenen Bereichen der Atomindustrie. Einige der Ereignisse wurden nie über offizielle Kanäle veröffentlicht, so dass diese Informationen der Öffentlichkeit nur auf Umwegen zugänglich gemacht werden konnten. Die Liste der Zwischenfälle in der PDF-Datei ist daher nicht zu 100% identisch mit "INES und die Störungen in kerntechnischen Anlagen", sondern stellt eine Ergänzung dar.
2. Dezember 2009 (INES 2) Akw Cruas, FRA
2. Dezember 1949 (INES 4 NAMS 3,8) Atomfabrik Hanford, USA
5. Dezember 1965 (Broken Arrow) Douglas A-4E Skyhawk, USA
6. Dezember 1972 (INES 3 NAMS 1,6) Atomfabrik Windscale/Sellafield, GBR
7. Dezember 1975 (INES 3) Akw Greifswald, DDR
8. Dezember 1955 (INES 3) Atomfabrik Windscale/Sellafield, GBR
10. Dezember 1994 (INES 2 Klass.?) Akw Pickering, ON, CAN
10. Dezember 1968 (INES 4) Atomfabrik Majak, UdSSR
12. Dezember 1952 (INES 5) Akw Chalk River, Ontario, CAN
14. Dezember 2001 (INES Klass.?) Akw Brunsbüttel, DEU
16. Dezember 1987 (INES 1) Akw Biblis A, DEU
21. Dezember 1972 (INES Klass.?) Pawling, NY, USA
27. Dezember 1960 (Gerboise rouge, Frankreichs 3. Atomtest) Reggane, DZA
27. Dezember 2009 (INES 1) Akw Fessenheim, FRA
27. Dezember 1999 (INES 2) Akw Blayais, FRA
30. Dezember 1958 (INES 4) Atomfabrik Los Alamos, NM, USA
31. Dezember 1978 (INES 4) Akw Belojarsk, UdSSR
Wir sind immer auf der Suche nach aktuellen Informationen. Wer helfen kann, sende bitte eine Nachricht an:
nukleare-welt@reaktorpleite.de
15. Dezember
Polens erstes AKW
Atomeinstieg dank US-Hilfe
Ministerpräsident Donald Tusk kündigt raschen Baubeginn für erstes polnisches AKW an. Reaktoren wird die Firma Westinghouse liefern
Donald Tusk wollte in der vergangenen Woche eine positive Nachricht unter die Leute bringen. Noch in diesem Jahr würden die Arbeiten am Bau des ersten polnischen AKW-Standorts beginnen, so Tusk zum Auftakt der Kabinettssitzung am Dienstag. Die EU-Kommission habe soeben die Genehmigung erteilt, die Anlage mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Geplant ist, dass etwa ein Viertel der budgetierten Kosten in Höhe von umgerechnet 15 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt getragen werden soll.
Ob es dabei bleibt und sich die Gesamtkosten wirklich bei den anvisierten 60 Milliarden Euro einpendeln werden, ist dagegen ein Hoffnungsposten. Bisher sind Projekte dieser Größenordnung in der Regel teurer und langwieriger geworden als am Anfang geplant. Und inwieweit die öffentlichen Subventionen nur aus dem polnischen Budget kommen werden oder auch die EU den Bau direkt bezuschusst, geht aus den bisher veröffentlichten Unterlagen nicht hervor. Klar ist aber, dass es die größte Genehmigung für öffentliche Beihilfen in der Geschichte der EU ist; sie war in der Rekordzeit von 15 Monaten seit dem Antrag im August 2024 bewilligt worden.
Als Standort für den AKW-Park mit geplanten drei Reaktoren wurde das Dorf Choczewo in der Wojewodschaft Pomorski (Pommern) gewählt, direkt an der Ostseeküste und etwa 70 Kilometer nordwestlich von Gdańsk. Für den Bau sollen etwa 400 Hektar küstennaher Wald gerodet werden, jedoch nicht unmittelbar bis zum Strand. Nicht weit entfernt hätte schon zu sozialistischen Zeiten ein AKW errichtet werden sollen. Der Bau am See von Żarnowiec wurde jedoch in den 1980er Jahren nach dem Unglück von Tschernobyl als politisch nicht mehr durchsetzungsfähig eingeschätzt und deshalb aufgegeben. Geldmangel im Zuge der Wirtschaftskrise der VR Polen in den späten 1980er Jahren spielte auch eine Rolle.
[...] Die Atomkraft wird in Polen konsequent als Maßnahme zum Klimaschutz dargestellt – dabei hat zum Beispiel der Standort Choczewo nicht einmal einen Bahnanschluss, um die Baumaterialien anzutransportieren. Das zweite Argument ist, dass der Strom aus den künftigen AKW die Grundlast in der sogenannten Dunkelflaute abdecken könne. Dieses klimabezogene Argument hat sich als politisch ausgesprochen wirkungsvoll erwiesen: Auch die Linke, etwa die Partei Razem, spricht sich mit Nachdruck für den Atomeinstieg aus. Die Entsorgung des Atommülls findet dagegen irgendwann in ferner Zukunft statt und spielt in der polnischen Diskussion heute überhaupt keine Rolle.
14. Dezember
Nordrhein-Westfalen Ahaus:
Lauter Protest vor Atommüll-Zwischenlager
Rund 300 Menschen sind am Sonntag dem Aufruf mehrerer Bürgerinitiativen gefolgt. Sie fordern, die Castortransporte mit radioaktiven Abfällen noch abzusagen.
Es geht in die heiße Phase: In den kommenden Tagen könnte das Verwaltungsgericht Berlin über einen Eilantrag des BUND in Sachen Castortransporte entscheiden. Und das sorgt unter anderem in Ahaus für Nervosität.
Denn gibt das Gericht grünes Licht, könnten die ersten von 152 Hochsicherheitsbehältern von Jülich nach Ahaus bald rollen. Das wollen nicht nur Bürgerinitiativen und Umweltverbände unbedingt noch verhindern. Auch Karola Voß, Bürgermeisterin von Ahaus, sprach Sonntag auf der Kundgebung.
Mein Anliegen ist, für größtmögliche Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger und auch möglichst wenig Unruhe zu sorgen
Karola Voß, Bürgermeisterin Stadt Ahaus (parteilos)
Die Demonstranten fordern mehr, als die geplanten Hochrisiko-Fahrten abzusagen. Beispielsweise sagen sie, müssten die Urananreicherungsanlage in Gronau und die "Brennelemente-Fabrik" in Lingen endgültig stillgelegt werden. Die Initiativen, Umweltverbände und Institutionen halten Atommüll-Transporte grundsätzlich für zu gefährlich...
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Das Uran-Erbe der DDR
Altlastenflächen verkauft - Wismut-Gemeinden in Sorge
Der Verkauf zweier Uran-Altlastenflächen in Ostthüringen an Privateigner lässt alte Sorgen neu aufflammen. In den Rathäusern fürchtet man, irgendwann auf der Verantwortung sitzenzubleiben.
Seelingstädt (dpa/th) - Ostthüringens Wismut-Gemeinden sitzen auf einer „giftigen Praline“. So formuliert es Katrin Dix, die Chefin der Verwaltungsgemeinschaft Ländereck, zu der sich zehn Kommunen im früheren Uran-Bergbaugebiet zusammengeschlossen haben.
Mit der „giftigen Praline“ ist eine der größten Uran-Altlastenflächen Thüringens gemeint, die sogenannte industrielle Absetzanlage Trünzig, gelegen unmittelbar an der sächsischen Grenze und an dem gleichnamigen Dorf in Thüringens Nachbarbundesland. In die ehemalige Halde wurden viele Jahre lang die Rückstände aus der Uranerz-Aufbereitung hineingepumpt. Nach der Wende sanierte die Wismut GmbH sie aufwendig und versiegelte sie. Doch das Auffangen und Aufbereiten von unvermeidlichem Sickerwasser, das aus der Ex-Deponie austritt, wird auch künftig nötig sein.
Auktion gegen den Willen der Thüringer Behörden
Ob das zuverlässig geschieht und wer dafür zahlen muss, das sind Fragen, die sich die anliegenden Kommunen stellen. Hinzu kommen Sorgen um benachbarte Uran-Altstandorte, deren Gefahrenpotenzial aus Sicht der Kommunen nicht abschließend geklärt ist. Die Gemeinden fürchten, dass diese Ewigkeitsaufgabe, wie die nötigen Uran-Folgearbeiten oft genannt werden, möglicherweise irgendwann an ihnen hängen bleiben könnte. Hintergrund ist der Verkauf zweier Altlasten-Grundstücke vor Ort an Privateigentümer.
Verantwortlich dafür ist die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in Berlin, die im Auftrag des Bundesfinanzministeriums handelt. Dort hält man die Sorgen für unbegründet: „Eine Veräußerung von Flächen hat keinen Einfluss auf die ordnungsrechtlichen Bedingungen für die Gefahrenabwehr und Gefahrenprävention“, heißt es auf Anfrage. Über Rechte und Pflichten seien die Käufer bereits bei der Auktion aufgeklärt worden. Die zuständigen Thüringer Behörden seien zudem mit im Boot gewesen und vorab konsultiert worden.
Dem allerdings widerspricht das Thüringer Landesamt für Bergbau, Umwelt und Naturschutz vehement. Man sei nicht nur nicht informiert gewesen, sondern habe sogar versucht, den Verkauf zu verhindern - erfolglos. Es sei unstrittig, dass die betroffenen Flächen radioaktiv kontaminiert seien...
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Zurück zur Atomkraft - für KI
Das Kraftwerk Three Mile Island steht für den schlimmsten Reaktorunfall in der US-Geschichte. Doch bald soll ein Teil des stillgelegten AKWs wieder hochgefahren werden. Der Grund: der Energiebedarf von künstlicher Intelligenz.
Die Pinnwände voller Zeitungsartikel und ihre langsam vergilbenden Familienfotos erinnern Patricia Longenecker an das Ende der 1970er-Jahre. Die Zeit hat ihr Leben und das vieler ihrer Nachbarn nachhaltig geprägt.
Ihr Farmhaus steht nur wenige Autominuten vom Atomkraftwerk Three Mile Island im US-Bundesstaat Pennsylvania entfernt. Die Kinder seien gerade in der Schule gewesen, als sie vom Unfall in Block Zwei des Atomkraftwerks hörte. Longenecker habe damals ihre Schwester angerufen und sie gebeten, die Kinder abzuholen und in sichere Entfernung zu bringen.
Fast kam es zur Katastrophe
Damals, Ende März 1979, war es durch eine Kombination aus technischem und menschlichem Versagen in einem von zwei Reaktorblöcken zu einer teilweisen Kernschmelze gekommen. Radioaktive Gase waren entwichen. Die Menschen in der Region schrammten nur knapp an einer Katastrophe vorbei.
Der andere Reaktor von Three Mile Island war von dem Unfall nicht betroffen. Er wurde erst 2019 aus wirtschaftlichen Gründen abgeschaltet. Der Weiterbetrieb lohnte sich nicht mehr.
[...] AKW-Neustart für Microsoft
Auf der Insel im Fluss, auf der die vier Kühltürme des AKWs in den Himmel ragen, haben Arbeiten begonnen. Denn der unbeschädigte Reaktor soll wieder hochgefahren werden. Dass sich das finanziell nun doch wieder lohnt, liegt an Microsoft. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, 20 Jahre lang den dort erzeugten Strom zu kaufen.
Zum Training und Betrieb von Modellen künstlicher Intelligenz (KI) brauchen die Tech-Giganten Hochleistungsserver. Konzerne wie Microsoft, Google oder Meta investieren deshalb zurzeit hunderte Milliarden Dollar in Rechenzentren. Und die verbrauchen extrem viel Strom und Wasser.
[...] Die USA planen, bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz führend zu bleiben. Man wolle sichergehen, China im KI-Wettrüsten schlagen zu können, so US-Innenminister Doug Burgum. Was in den kommenden fünf Jahren wiederum bei der Energieversorgung getan werde, bestimme die Branche für die nächsten 50 Jahre.
US-Präsident Donald Trump setzt dabei unter anderem auf Atomkraft. Und so investiert die US-Regierung auch in Pennsylvania.
Erst vor kurzem erklärte das US-Energieministerium, es werde einen Kredit in Höhe von einer Milliarde Dollar an den Betreiber des alten Atomkraftwerks geben. Damit soll ein Teil der Kosten finanziert werden, die dabei entstehen, das Kraftwerk wieder in Betrieb zu nehmen. Laut Betreiber soll es im Juni 2027 soweit sein.
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14. Dezember 2001 (INES Klass.?) Akw Brunsbüttel, DEU
Durch eine Wasserstoffexplosion wurde die Sprühsystemleitung des Siedewasserreaktors stark beschädigt. Einige
Rohre mit einem Durchmesser von 5,6 mm waren gebrochen. Ein ca. 2,7 m langer Rohrleitungsabschnitt war geplatzt und wurde vollständig zerstört.
(Kosten ?)
Nuclear Power Accidents
AtomkraftwerkePlag
Brunsbüttel (Schleswig-Holstein)
Am 14. Dezember 2001 ereignete sich eine weitere Wasserstoffexplosion, bei der eine Kühlleitung zerstört und Reaktordruck- und Sicherheitsbehälter gefährdet wurden. Da der Betreiber den Vorfall erst drei Tage später meldete, "äußert[e] das Bundesumweltministerium "Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers" – eine Drohung mit dem Entzug der Betriebserlaubnis." Die Sicherheitsmannschaft weigerte sich, den Reaktor für eine Inspektion herunterzufahren und spielte den Schaden zwei Monate lang herunter. Vattenfall blieb bei seiner Verschleierungstaktik und setzte, um die Bevölkerung zu beruhigen, eine "Expertenkommission" ein, die sich aus lauter Atomkraftbefürwortern zusammensetzte. Die Atomaufsicht von Schleswig-Holstein erstellte zwar eine detaillierte Liste mit mehreren Hunderten von Mängeln, die aber aufgrund juristischen Widerstands von Vattenfall nicht veröffentlicht werden durfte. Auch der Deutschen Umwelthilfe wurde das Gutachten nicht ausgehändigt.
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warf Vattenfall vor, auf die Wasserstoffexplosionen in den AKW Brunsbüttel und Krümmel (Schleswig-Holstein), nicht ausreichend mit Nachrüstungs- und Sicherheitsmaßnahmen reagiert zu haben, und der Landesregierung Schleswig-Holstein, das Parlament belogen zu haben. Konzern und Landesregierung wiesen die Vorwürfe zurück.
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Aktuelles+
14. Dezember 2025
Man müsste ein neues Völkerrecht erfinden
Mit der „regelbasierten Ordnung“ kommen wir nicht weiter: Wir brauchen objektive Kriterien in einem für alle akzeptablen Rechtssystem. Ein Plädoyer.
Auf das Völkerrecht beruft man sich vor allem dann, wenn es die anderen sind, die es verletzen. So der fast einhellige Chor der Nato-Staaten in der EU in Bezug auf Russland. Demgegenüber stünden Verhalten und Positionen der Nato in völliger Übereinstimmung mit dem Völkerrecht. Auch Russland sieht sich im Krieg, der nicht Krieg heißen darf, gegen die Ukraine vom Völkerrecht gedeckt.
Beim Vorwurf an den jeweils anderen, das Völkerrecht zu verletzen, was man selbst gerade nicht tue, verblasst das Wort „Völkerrecht“. Immer mehr wurde – und wird nach wie vor – von „regel-“ und „wertebasierter Ordnung“ gesprochen, was als eine Art vage Metapher erscheint, um nicht mehr das Wort „Völkerrecht“ in den Mund nehmen zu müssen.
Dem kommt entgegen, dass der Begriff „regelbasierte Ordnung“ völkerrechtlich umstritten und eine klare juristische Interpretation nicht gesichert ist. Entsprechend wird der Begriff nicht zuletzt in Deutschland in einem politischen und sogar moralischen Kontext benutzt. Aus der „regelbasierten Ordnung“ wird die „wertebasierte Ordnung“. Wenn überhaupt, wird das Völkerrecht dabei nur am Rande erwähnt. Zwar sei das Völkerrecht irgendwie Bestandteil der „regelbasierten Ordnung“, jedoch vor allem von rechtlich nicht bindenden Normen, Standards, Verhaltens- und Moralregeln geprägt. Indem diese einseitig und instrumentalisiert verwendet werden, gewinnt die Politik ein Höchstmaß an Flexibilität, um letzten Endes nicht nur nicht mehr vom Völkerrecht sprechen, sondern sich vor allem nicht mehr an dessen Verbindlichkeit gebunden fühlen zu müssen.
Das führt dazu, dass bei der Berufung auf die „regelbasierte“ beziehungsweise „wertebasierte Ordnung“ das Friedensgebot der UN-Charta sowie des Grundgesetzes in den Hintergrund gerückt – und der Weg zum Frieden in Stärke und Abschreckung oder sogar in einer völligen Umkehrung von Frieden gesehen wird. Es gilt dann das politische und moralische Mantra: Frieden durch Krieg! „Wer aber den Frieden will, der rede vom Krieg“, sagte schon Walter Benjamin. Oder in die heutige Zeit übertragen: „Wer aber den Krieg will, der rede vom Frieden.“
Auf der russischen Seite ist zu sehen, dass einerseits zwar die vom Westen instrumentalisierte „regelbasierte Ordnung“ kritisiert wird, weil sie zulasten des Völkerrechts, insbesondere der UN-Charta gehe, aber andererseits kein Wort darüber verloren wird, dass Russland durch den Angriff auf die Souveränität der Ukraine selbst die UN-Charta in gravierender Weise verletzt hat. Zur Begründung dieses Angriffs beruft man sich auf die völkerrechtswidrigen Kriege des Westens, wobei nicht zuletzt die sogenannte Schutzverantwortung bemüht wird, ein mit dem Völkerrecht nicht in Einklang stehender gewaltsamer Eingriff in einen Staat von außen, der als „humanitäre Intervention“ gilt.
Stellvertreterkrieg des Westens gegen Russland
Die vorstehend beschriebene Gemengelage einer „regel-“ beziehungsweise „wertebasierten Ordnung“ ist ein nicht unbedeutendes Argumentationsgeflecht bei der Entwicklung des Ukraine-Krieges von einem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hin zu einem nicht gerechtfertigten Stellvertreterkrieg des Westens gegen Russland.
Zum einen konnte damit die Vorgeschichte des Krieges vonseiten des Westens völlig ausgeblendet werden. Der Angriff auf die Ukraine erfolgte dann einzig als bösartige, völlig unbegründete Aktion Russlands – oder, wie oft postuliert wird, als Krieg Putins in Reinkarnation des Bösen. Die putschähnlichen Ereignisse auf dem Maidan im Jahre 2014 wurden ebenso unter den Teppich gekehrt wie die bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen um die Donbass-Gebiete mit circa 14.000 Toten.
Zum anderen wurde das berechtigte Sicherheitsinteresse Russlands gegen die immer stärker voranschreitende Nato-Osterweiterung mit dem Ziel der Aufnahme der Ukraine in die Nato geleugnet, obwohl Russland bereits weit im Vorfeld des Ukraine-Krieges seine Sicherheitsinteressen gegenüber Nato und EU deutlich zur Sprache gebracht hatte. Mit dieser Leugnung tat der Westen alles, um Russland zu provozieren. Russland beging den schwerwiegenden Fehler, sich provozieren zu lassen. Diese Tatsachen müssen konsequenterweise zu der Einschätzung führen, dass es sich bei dem Beginn des Ukraine-Krieges um einen provozierten Angriffskrieg handelte.
Indem die nur wenige Wochen nach Kriegsbeginn erfolgreich verlaufenden Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland in Istanbul durch den Westen auf Geheiß des damaligen britischen Premiers Boris Johnson und des US-Präsidenten Joe Biden verhindert wurden, was erst Monate später an die Öffentlichkeit drang, war klar geworden, dass die Nato den Krieg gegen Russland fortsetzen will, und zwar in der Absicht und mit der Annahme, Russland eine strategische Niederlage zuzufügen.
Ab diesem Moment kippte der Charakter des Krieges der Ukraine von einem zunächst völkerrechtlich legitimen Verteidigungskrieg in einen nicht gerechtfertigten Stellvertreterkrieg. Den realistischen Friedensschluss ausgeschlagen zu haben, widersprach jeder Friedensvernunft und damit bereits zu diesem Zeitpunkt dem Friedensgebot der UN-Charta. Es geht auf Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ zurück, dass der Friedenszustand auf der Grundlage der Vernunft durch das Völkerrecht zur unmittelbaren politischen und moralischen Pflicht wird.
Doch die westliche Politik dachte nur in Kategorien von immer mehr Waffenlieferungen und immer mehr Wirtschaftssanktionen, den Sieg der Ukraine stellvertretend für den Westen vor Augen. Alle vernünftigen Stimmen, die besagten, dass dieser Krieg gegen Russland, noch dazu gegen Russland als Atommacht, nicht zu gewinnen wäre, wurden in den Wind geschlagen, jegliche diplomatischen Bemühungen unterlassen. Als dem Westen dämmerte, dass Russland doch nicht so ohne weiteres zu besiegen ist, kamen die Diskussionen und ernsthaften Bestrebungen auf, der Ukraine Waffen mit großer Reichweite zu liefern, die auf militärische Ziele in Russland zu richten seien.
Dass sich damit zugleich die Atomkriegsgefahr vergrößern würde, nicht zuletzt, weil der Einsatz solcher Waffen nicht treffsicher garantiert werden könne, wurde entweder als Bluff Putins abgetan oder von vornherein völlig bestritten. Jene, die auf solche Gefahr aufmerksam machten, galten bestenfalls als Panikmacher, schlimmstenfalls als Putinisten.
Spätestens mit dieser realen Gefahr musste hinterfragt werden, ob der Verteidigungskrieg der Ukraine und die Hilfe des Westens noch als gerechtfertigt, das heißt als angemessen angesehen werden konnte, da mit dieser Verstärkung der militärischen Hilfe unter Inkaufnahme atomarer Gefahr der Weg der westlichen Unterstützer von ehemals kollektiv Nothelfenden im Sinne von Art. 51 UN-Charta zu einer potenziellen Kriegspartei unmittelbar vorgezeichnet war. Auch wenn es beim bisherigen Kriegsgeschehen nicht zu dem befürchteten eskalierenden Einsatz von weitreichenden Waffen in Russland gekommen ist, ist diese Gefahr wie auch die atomare Gefahr keinesfalls gebannt.
Boykott des 28-Punkte-Plans durch Nato-Staaten der EU
Der kürzlich vorgelegte 28-Punkte-Plan der USA war auch aufseiten des Autors des vorliegenden Beitrags kurzzeitig mit der Hoffnung verbunden, dass dieser einen Schritt in Richtung Beendigung der Kämpfe mit dem Ziel eines dauerhaften Friedens bedeuten könnte. Anders der Politikwissenschaftler Johannes Varwick, der kurz nach Bekanntwerden des Plans im Freitag davon sprach, dass „ein Pessimist ein gut informierter Optimist“ sei und es deshalb schwergefallen sei, „auch nur zu hoffen, der 28-Punkte-Plan des erratischen US-Präsidenten Donald Trump könne einen gangbaren Ausweg aus der Ausweglosigkeit vorzeichnen“.
Wie Varwick allerdings zu Recht analysiert, geben die Nato-Europäer mit ihren Alternativvorschlägen weiterhin keine Zustimmung zu einem grundlegenden Nato-Verzicht der Ukraine und bestehen weiter auf deren uneingeschränkter Souveränität in Sicherheitsfragen. Die Ukraine, so heißt es im Plan der EU, werde nicht zur Neutralität gezwungen. Auch bei den territorialen Fragen solle es keine De-facto-Lösungen, wie im Trump-Plan vorgesehen, geben, sondern lediglich ein Einfrieren der derzeitigen Frontlinie.
Es ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass sich die Nato auf einen Krieg gegen Russland vorbereitet und einen solchen Krieg sogar beginnen könnte, und dies mit der unzutreffenden Begründung, dass auf eine russische Angriffsgefahr reagiert werden müsse. Gerade bei einem solchen Szenario ist die Gefahr eines Atomkrieges weiterhin real, und man wundert sich über politische und militärische Stimmen, die sie kleinreden oder gar für absurd halten. Die vor wenigen Tagen in Berlin ausgesprochene Warnung von Nato-Generalsekretär Mark Rutte vor „Kriegen wie zu Zeiten der Großeltern“ erscheint in Wirklichkeit als Einschwören der Europäer auf die Wiederkehr von Kriegen, als Erklärung deren Salonfähigkeit.
Im Zusammenhang mit dem jüngsten Streit über die Gebietsabtretungen der Ukraine an Russland ist Folgendes zu hinterfragen: Die Ukraine wie auch ihre Unterstützer halten daran fest, dass diese Gebietsabtretungen, die Russland verlangt und die auch im 28-Punkte-Plan der USA zunächst verankert waren, aufgrund der Annexion der Krim und von Donbass-Gebieten völkerrechtswidrig seien und einem sogenannten gerechten Frieden nicht entsprächen, zumal die Verfassung der Ukraine dem entgegenstehe. Ein Waffenstillstandsabkommen oder ein Friedensvertrag wären in der Tat völkerrechtswidrig, wenn sie völkerrechtswidrige Gebietserlangungen anerkennen würden. Nur die Ukraine könnte freiwillige Gebietsabtretungen im Interesse eines Waffenstillstandes oder Friedens wirksam erklären.
Doch angesichts der Realität des Kriegsgeschehens stellt sich hier eine ganz andere Frage: Wie lange soll vonseiten der Ukraine mit Unterstützung des Westens gekämpft werden? Und um wie viel größer ist bis dahin das bisher ohnehin verheerende Ausmaß an getöteten Soldaten und Teilen der Zivilbevölkerung geworden? Einen Waffenstillstand beziehungsweise einen Friedensschluss immer weiter hinauszuzögern, wirft auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Erlangung eines sogenannten gerechten Friedens auf. Dieser Problematisierung wird vonseiten der Ukraine und des Westens in aller Regel entgegengehalten, dass ein sogenannter Diktatfrieden strikt verhindert werden müsse.
Hier kollidiert die Forderung der Verhinderung von Gebietsabtretungen mit dem Erfordernis einer Waffenruhe mit dem Ziel des Friedensschlusses. Dieses Erfordernis muss aber ebenfalls im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, konkret mit dem Friedensgebot. Wenn feststeht, dass die Ukraine und der Westen den Krieg gegen Russland nicht gewinnen können, dann muss im Interesse des Friedens der Realität des Krieges Rechnung getragen werden. Das wäre keine „Belohnung“ Putins für „seinen Krieg“, wie oftmals behauptet wird, sondern einzig und allein die Ausübung von Friedensvernunft beziehungsweise Friedensklugheit.
Es zeigt sich hier, was auch historisch im Grunde immer der Fall war, dass Friedensschlüsse in aller Regel aus einem Krieg heraus getroffen werden. Jene, die sich beharrlich gegen Friedensvernunft wenden und „Friedensgerechtigkeit“ verlangen, die entgegen der Faktizität auf der Einhaltung des zutreffenden völkerrechtlichen Grundsatzes beharren, dass bei Verletzung der Staatensouveränität keine dies anerkennenden völkerrechtlichen Verträge geschlossen werden dürfen, handeln im Interesse der Fortsetzung des Krieges und damit in Wirklichkeit gegen das Völkerrecht als Friedensrecht, ob sie das wollen oder nicht. Da hilft es dann auch nicht, der russischen Seite vorzuwerfen, so gerechtfertigt dieser Vorwurf auch sein mag, dass diese ihrerseits keinen Frieden will.
Die neuerdings von Wolodymyr Selensky erwogene Volksabstimmung in der Ukraine über Gebietsabtretungen im Donbass dient jedenfalls im Ergebnis nur der weiteren Verlängerung des Krieges. Und die Schritte, die die EU unter Führung von der Leyens, sowie von Merz, Macron und Starmer zur Benutzung eingefrorenen russischen Vermögens für die Ukraine unternimmt, tragen ebenfalls alles andere als dazu bei, den Krieg zu beenden. Im Interview von Michael Maier mit dem renommierten englischen Rechtsanwalt für Völkerrecht und Internationales Recht Robert Volterra in der Berliner Zeitung wird die Völkerrechtswidrigkeit dieses Vorhabens in aller Klarheit benannt. Der renommierte amerikanische Ökonom Jeffrey Sachs warnt vor einem internationalen Finanzcrash. Im Übrigen stellt sich letztlich sogar die Frage nach der völkerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit der in dieser Weise maßgeblich handelnden Politiker, so abwegig das auf den ersten Blick aus den Augen des politischen und völkerrechtlichen Zeitgeistes auch erscheinen mag.
Das Problem mit der „Friedensangst“
Es sei nochmals auf Immanuel Kant hingewiesen: Völkerrecht ist als Friedensrecht konzipiert. Das freiheitsgesetzliche Rechtsdenken Kants rezipiert mit der Idee des ewigen Friedens den Begriff des „gerechten Krieges“ kritisch und hebt ihn zugleich auf. Für wirkliche Friedensschlüsse ist danach der Waffenstillstand die Voraussetzung. Ein Waffenstillstand hingegen, der bloß erfolgt, damit der Krieg weitergeht oder künftige neue Kriege geführt werden können, ist nach Kant kein Friedensschluss, sondern nur ein Aufschub der Feindseligkeiten.
Der einzelne Krieg ist durch einen Friedensvertrag zu beenden. Diese Vernunft gebietet auch die Staatsklugheit. Wirkliche Staatsklugheit würde alles tun, um durch beharrliches Hinwirken auf Friedensvertragsverhandlungen einen „Verhandlungsfrieden“ zu erreichen, dem ein Waffenstillstand vorausgeht. Solch ein Frieden ist ohne gegenseitige Kompromisse nicht zu erreichen. Die Kriegslogik will indes einen „Siegfrieden“. Damit befänden sich sowohl die Nato-EU-Staaten als auch Russland in einer „Friedensangst“, die der seit Kant erforderlichen friedenspolitischen Interpretation des Völkerrechts zuwiderliefe.
Unvermeidbarkeit von Krieg und keine Hoffnung auf Frieden?
Angesichts der beschriebenen faktischen Ohnmacht des Völkerrechts bei der Verhinderung von Kriegen und der Herstellung von Frieden verschärft sich die dabei auftretende Hoffnungslosigkeit noch, wenn der Blick zugleich auf den Zusammenhang zwischen Kapitalismus und Krieg gerichtet wird; ein notwendiger Blick, der dennoch durch den Zeitgeist weitgehend verpönt ist.
Nach Bertolt Brecht hängen Kapitalismus und Krieg unmittelbar zusammen. Aber schon lange zuvor sprach Karl Marx ein Zitat eines englischen Gewerkschafters wiedergebend davon, dass das nach Maximalprofit gierende Kapital selbst den eigenen Galgen in Kauf nimmt. Gerade in der neuen entfesselten Phase, in der sich der Kapitalismus gegenwärtig befindet, hat dieser kein Interesse daran, Kriege zu verhindern. Es ist fast schon zu banal, darauf hinzuweisen, dass es die Rüstungskonzerne sind, die am Krieg am meisten verdienen. Doch genau hier liegt ein wesentlicher Schlüssel zum Verständnis von Krieg und Kapitalismus.
Doch handelt es sich dabei auch um eine unabdingbare Gesetzmäßigkeit, wonach kapitalistische Kriege unvermeidbar sind? Wäre dem so, gäbe es tatsächlich kaum Hoffnung auf Frieden. Dagegen sprechen jedoch lange Phasen der Entspannungspolitik, wie sie gerade in den 1970er- und 1980er-Jahren zwischen Ost und West zu verzeichnen waren. Dazu trug die Tatsache bei, dass in dieser Zeit das Völkerrecht seine friedenspolitische Wirkung zeigte, was nicht zuletzt auch aufgrund der starken gesellschaftlichen Friedensbewegung im Kapitalismus erreicht wurde.
Die friedenspolitische Wirkung des Völkerrechts ist kein Selbstläufer. Die „Ohnmacht des Völkerrechts“ (so der Titel eines aktuellen Buches des Völkerstrafrechtlers Christoph Safferling, 2025) kann nur überwunden werden, indem die Geltung des Völkerrechts als Friedensrecht zur Wirksamkeit gebracht wird. Diese Wirksamkeit muss erzwungen werden. Darin besteht der Kampf um das Völkerrecht und damit um den Frieden. Erkämpfen lässt sich das nur durch eine geeinte gesellschaftliche Gegenmacht zum Krieg. Die genannten Erfahrungen, die damit in der länger zurückliegenden Vergangenheit gemacht wurden, aber auch die Vielzahl an gegenwärtigen gesellschaftlichen Friedensaktivitäten, die nach ihrer verbindenden Einigkeit jedenfalls im Kampf gegen eine drohende atomare Kriegsgefahr als kleinsten gemeinsamen Nenner rufen, lassen nicht „alle Hoffnung fahren“, um den Titel einer gerade veröffentlichten, aufrüttelnden und Mut machenden Flugschrift kritischer Intellektueller (wie Daniela Dahn, Michael Brie, Ingo Schulze, Hans-Eckardt Wenzel u.a.) in abgewandelter Form zu erwähnen. (Lasst alle Hoffnung fahren. Zornige Blicke, 2025)
Die jüngste öffentliche Initiative der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), von Friedrich Merz eine „Abkehr vom Feindbild Russland und eine neue Entspannungspolitik“ zu fordern, ist dem wahren Geist des Völkerrechts verpflichtet – dem Frieden und der Erhaltung der Menschheit.
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Hintergrundwissen
Die Karte der nuklearen Welt
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United Nations
CHARTA der VEREINTEN NATIONEN und STATUT des INTERNATIONALEN GBRICHTSHOFS
EINFÜHRUNG
Die Charta der Vereinten Nationen wurde zum Abschluss der Konferenz der Vereinten Nationen über internationale Organisationen am 26. Juni 1945 in San Franzisko unterzeichnet und ist am 24. Oktober 1945 in Kraft getreten. Das Statut des Internationalen Gerichtshofes bildet einen integrierenden Bestandteil der Charta.
Abänderungen der Artikel 23, 27 und 61 wurden von der Generalversammlung am 17. Dezember 1963 angenommen und sind am 31. August 1965 in Kraft getreten. Die von der Generalversammlung am 20. Dezember 1965 angenommene Abänderung des Artikels 109 ist am 12. Juni 1968 in Kraft getreten.
Durch die Abänderung von Artikel 23 wurde die Mitgliederzahl des Sicherheitsrates von elf auf fünfzehn erhöht. Infolge
des abgeänderten Wortlautes von Artikel 27 werden Beschlüsse des Sicherheitsrates über Verfahrensfragen mit Zustimmung von neun - statt wie früher sieben - Mitgliedern gefasst. Über alle anderen Fragen werden Beschlüsse mit Zustimmung von neun Mitgliedern - früher sieben - einschliesslich der Zustimmung der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates gefasst ...
Wikipedia
Völkerrecht
Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lateinisch ius gentium ‚Recht der Völker‘) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung. Es regelt die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit. Die Bezeichnung Internationales Öffentliches Recht wird seit dem 19. Jahrhundert synonym verwendet, was auch auf den starken Einfluss des englischen Fachausdrucks public international law zurückzuführen ist.
Wichtigste positivrechtliche Rechtsquellen des Völkerrechts sind die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist und jedem Staat etwa einen Angriffskrieg verbietet.
Das supranationale Recht gilt als Besonderheit des Völkerrechts, weil es ebenfalls überstaatlich organisiert ist; allerdings weist es durch die Übertragung von Hoheitsgewalt auf zwischenstaatliche Einrichtungen einige Besonderheiten auf, die nicht vollständig mit dem Völkerrecht erklärbar sind.
Allgemeines
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht besteht im Fehlen eines kompakten Kodex, eines zentralen Gesetzgebungsorgans, einer umfassenden, hierarchisch strukturierten Gerichtsbarkeit und einer allzeit verfügbaren Exekutivgewalt zur gleichförmigen Durchsetzung völkerrechtlicher Grundsätze. Das klassische Völkerrecht wird den Staaten nicht oktroyiert, sondern stellt eine Koordinationsordnung zwischen ihnen dar. Vor ihm wurden nur die „christlichen“, später die „zivilisierten“ – also die europäischen Staaten – als Völkerrechtssubjekte anerkannt, was den Kolonialismus als legal erscheinen ließ. In der heutigen Völkerrechtsordnung, die sich insbesondere in der UN-Charta widerspiegelt, sind dagegen sämtliche Staaten gleichberechtigte Subjekte. Deshalb gilt grundsätzlich das Prinzip „Ein Staat, eine Stimme.“...
Stellvertreterkrieg
Dem Duden zufolge ist ein Stellvertreterkrieg „eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen kleineren Staaten, die zur Einflusssphäre jeweils verschiedener Großmächte gehören und gleichsam stellvertretend für diese die Auseinandersetzung führen.“ Die Politikwissenschaftlerin Nicole Deitelhoff stimmt dieser „gängigen“ Definition im Prinzip zu, allerdings gäbe es keine „allgemein akzeptierte Definition des Begriffes“, und auch für Norman Naimark, Professor an der Universität von Stanford, Kalifornien, USA, existiert keine „hieb- und stichfeste Definition für Stellvertreterkrieg“.
Begriff
Der Begriff „Stellvertreterkrieg“ (englisch „proxy war“) hat durch den Kalten Krieg den Einzug in die Sprache gefunden. Er wurde während des Vietnamkrieges erstmals verwendet und in der Literatur und der Politik aufgegriffen. Ursprünglich bezog er sich nur auf die vermehrt nach dem Zweiten Weltkrieg aufkommenden Kriege, in denen die USA und Verbündete auf der einen Seite, sowie die Sowjetunion und Verbündete (der sogenannte Ostblock) auf der anderen Seite, ihre geopolitischen und ideologischen Interessenkonflikte in Drittstaaten militärisch austrugen.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurde der Begriff weiter gefasst und auch auf Kriege anderer Großmächte vor und nach dem „Kalten Krieg“ ausgedehnt...
Zum ewigen Frieden
Die Altersschrift "Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf" gehört zu den bekanntesten Werken des deutschen Philosophen Immanuel Kant. Moderne Bedeutungen des Begriffs Frieden gehen entscheidend auf die hier vorgestellte Theorie zurück.
In Form eines Friedensvertrages wendet Kant seine Moralphilosophie (vgl. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Kategorischer Imperativ) auf die Politik an, um die Frage zu beantworten, ob und wie dauerhafter Frieden zwischen den Staaten möglich wäre. Dazu müssen von der Vernunft geleitete Maximen eingehalten werden, die aus den zugrundeliegenden Begriffen entwickelt werden. Für Kant ist Frieden kein natürlicher Zustand zwischen Menschen, er muss deshalb gestiftet und abgesichert werden. Die Gewährung des Friedens erklärt Kant zur Sache der Politik, die andere Interessen dabei der kosmopolitischen Idee eines allgemeingültigen Rechtssystems unterzuordnen habe; denn so heißt es im Anhang: „Das Recht der Menschen muß heilig gehalten werden, der herrschenden Gewalt mag es auch noch so große Aufopferung kosten.“
Bekannt geworden sind die Ideen des Völkerrechts, das die Verbindlichkeit der zwischenstaatlichen Abkommen fordert, und die Ausrichtung des Friedens als völkerrechtlichen Vertrag. In den Internationalen Beziehungen wird „Zum ewigen Frieden“ den liberalen Theorien zugeordnet. Die Charta der Vereinten Nationen wurde wesentlich von dieser Schrift beeinflusst...
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