Newsletter XXII 2025
25. bis 31. Mai
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| Aktuelles+ | Hintergrundwissen |
Radioaktivität kumuliert; das bedeutet, radioaktive Partikel reichern sich im lebenden Organismus immer weiter an und mit der Zeit können ähnliche Schäden auftreten, wie bei einer kurzzeitig einwirkenden, massiven Strahlenbelastung ...
Die PDF-Datei "Nuclear Power Accidents" enthält eine Reihe weiterer Vorfälle aus verschiedenen Bereichen der Atomindustrie. Einige der Ereignisse wurden nie über offizielle Kanäle veröffentlicht, so dass diese Informationen der Öffentlichkeit nur auf Umwegen zugänglich gemacht werden konnten. Die Liste der Zwischenfälle in der PDF-Datei ist daher nicht zu 100% identisch mit "INES und die Störungen in kerntechnischen Anlagen", sondern stellt eine Ergänzung dar.
1. Mai 1968 (INES 4 NAMS 4,6) Atomfabrik Windscale/Sellafield, GBR
1. Mai 1962 (Beryl, Frankreichs 6. Atombombentest) In Ekker, DZA
2. Mai 1967 (INES 4) Akw Chapelcross, GBR
4. Mai 1986 (INES 0 Klass.?) Akw THTR 300, Hamm, NRW, DEU
4. Mai 1954 (6 Wasserstoffbomben) Bikini Atoll, MHL
7. Mai 2007 (INES 1) Akw Philippsburg, DEU
7. Mai 1966 (INES 4) Forschungsinstitut RIAR, Melekess, UdSSR
9. Mai 1966 (Chinas 3. Nuklearwaffentest) Lop-Nor/Taklamakan, Xinjiang, CHN
11. bis 13. Mai 1998 (5 indische Atombombentests) Pokhran, IND
11. Mai 1969 (INES 5 NAMS 2,3) Atomfabrik Rocky Flats, USA
12. Mai 1988 (INES 2) Akw Civaux, FRA
13. Mai 1978 (INES Klass.?) AVR Jülich, DEU
18. Mai 1974 (1. indischer Atombombentest) Pokhran, IND
21. Mai 1946 (INES 4) Atomfabrik Los Alamos, USA
22. Mai 1981 (INES 3) Atomfabrik La Hague, FRA
22. Mai 1968 (Broken Arrow) U-Boot-Unglücke, USS Scorpion sank sw. der Azoren
24. Mai 1958 (INES Klass.?) Akw NRU Chalk River, CAN
25. Mai 2009 (2. nordkoreanischer Atombombentest) Punggye-ri, PRK
26. Mai 1971 (INES 4) Kurschatow-Institut Moskau, RUS
27. Mai 1956 (2 US-Nuklearwaffentests) Eniwetok und Bikini, MHL
28. bis 30. Mai 1998 (6 pakistanische Atombombentests) Ras Koh, PAK
Wir sind immer auf der Suche nach aktuellen Informationen. Wer helfen kann, sende bitte eine Nachricht an:
nukleare-welt@reaktorpleite.de
31. Mai
Sinkende CO₂-Emissionen
Aber in China!
Die chinesische Regierung sorgt dafür, dass die CO₂-Emissionen sinken. Erleben wir eine neue Ära im Kampf gegen die Erderhitzung?
Berlin taz | Es könnte die beste Nachricht des Jahres sein: In China, dem weltgrößten CO₂-Emittenten, sinkt der Treibhausgasausstoß. Bleibt das so, dann ist auch der Gipfel der weltweiten CO₂-Emissionen erreichbar. Dann sehen Indien, die Philippinen, Brasilien, dass nicht nur reiche Industriestaaten wachsen und ihre Emissionen reduzieren können. Dann funktioniert das „Aber China stößt immer mehr CO₂ aus“-Argument nicht mehr. Kurz: Dann sind wir in einer neuen Ära des Kampfs gegen die Erderhitzung.
Aber in China – dieses Argument gibt es ja auch – gehen weiterhin neue Kohlekraftwerke ans Netz. Von einer globalen Führungsrolle im Klimaschutz will die Führung der Kommunistischen Partei nicht sprechen. Und der Handelskonflikt mit den USA bringt noch mal alles durcheinander. Kann der chinesische Emissionsgipfel des Frühjahrs ein nachhaltiger Erfolg sein?
Lauri Myllyvirta sagt: Ja. Er ist China-Analyst beim Centre for Research on Energy and Clean Air (Crea) und hat den Emissionsrückgang in einem Beitrag im Fachportal CarbonBrief festgestellt. „Wenn die aktuellen Trends beim Erneuerbaren-Zubau, dem E-Auto-Verkauf und der Energienachfrage sich fortsetzen, dann sind die Bedingungen für einen strukturellen Emissionsgipfel da“, sagt er.
[...] „Das ‚Aber China‘-Argument war schon immer grundfalsch“, sagt Claudia Kemfert, Energieökonomin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Chinesische Firmen gingen auf grünen Märkten „wahnsinnig aggressiv“ vor: Durch die extrem niedrigen Preise entstehe ein „ruinöser Wettbewerb“. Aber an der chinesischen Dominanz bei Erneuerbaren- und E-Autos sehe man, dass „sie ernten, was sie säen“, sagt Kemfert. In Deutschland hingegen hätten die Regierungen die Unternehmen und Arbeitsplätze ziehen lassen, statt sie ebenfalls zu fördern. „ ‚Aber China‘ müsste eigentlich umgewandelt werden in ‚Seht mal nach China‘ “, sagt Kemfert ...
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Merz-Regierung plant neue Pflichtversicherung für alle – Das kommt jetzt auf Hausbesitzer zu
Die Bundesregierung will eine Pflichtversicherung gegen Klimaschäden für alle Hausbesitzer einführen. Die Hintergründe des Gesetzes im Überblick.
Frankfurt – Die neue Bundesregierung um Bundeskanzler Friedrich Merz plant eine neue Pflichtversicherung für alle Hausbesitzer. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass künftig Elementarschutzversicherungen gegen Klimaschäden unausweichlich sein sollen. Dieser Plan hätte Auswirkungen auf alle Hausbesitzer – und könnte schon bald in die Tat umgesetzt werden.
Neue Pflichtversicherung soll schon in dieser Legislaturperiode kommen – „Nichtstun ist keine Option“
Wie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fast ein Jahr nach den Hochwasserschäden in Süddeutschland bekannt gab, soll eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bei Wohngebäuden noch in der laufenden Legislaturperiode kommen. Gegenüber der Augsburger Allgemeinen erklärte sie: „Wir brauchen eine bessere Absicherung vor Naturkatastrophen, dazu gehört auch ein breiter Versicherungsschutz gegen Elementarschäden.“ Denn: „Nichtstun ist keine Option.“
Nun sollen die Einzelheiten des „anspruchsvollen“ Unterfangens geprüft werden. Aus vergangenen Extremwetterereignissen wie denen in Süddeutschland oder dem Ahrtal weiß man: Die „Folgen von Hochwasser und Starkregen sind oft ein Albtraum für die Betroffenen“, so Hubig. Der Klimawandel mache solche Ergebnisse wahrscheinlicher und heftiger. Dennoch dürfen laut der SPD-Politikerin weder Hauseigentümer noch Mieter finanziell überfordert werden.
Experten warnen vor den Kosten:
Angemessener Preis ist wichtig für Erfolg der Pflichtversicherung
Wie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zu lesen ist, warnt auch Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) davor. Der Antrag sei „ein konstruktiver Beitrag zur Diskussion um die Elementarschadenversicherung“. Einen angemessenen Preis für den Versicherungsschutz hält Ernst Rauch, Chefklimatologe der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, ebenfalls für wichtig. Nur so können „Anreize für bessere Vorbeugemaßnahmen geschaffen werden“, heißt es auf der Seite des Bundestags. Dadurch würden sich die Schäden bei Extremwetter spürbar verringern und die Gesellschaft würde finanziell entlastet ...
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Tausende humanoide Roboter als Fabrikarbeiter?
Ex-Tesla-Entwickler kritisiert Musks Pläne
Tesla-Chef Elon Musk will Tausende humanoide Roboter in seinen Fabriken einsetzen. Aber ausgerechnet ein ehemaliger Entwicklungsleiter hält das Konzept für ungeeignet – und warnt vor überhöhten Erwartungen.
Elon Musk träumt von einer Zukunft, in der Tausende humanoide Roboter Teslas Fabriken am Laufen halten. Bis 2030 könnten laut dem Tech-Milliardär sogar eine Million Roboter pro Jahr produziert werden. Wie Business Insider berichtet, sind aber nicht alle von dieser Vision überzeugt. Chris Walti, der bis 2022 als Teamleiter die Entwicklung des Tesla-Roboters Optimus verantwortete, widerspricht seinem ehemaligen Chef sogar: Er ist der Meinung, dass humanoide Roboter in Fabriken nicht die ideale Lösung sind.
Optimus soll Arbeiter:innen unterstützen – oder ersetzen?
Tesla arbeitet seit mehreren Jahren an der Entwicklung humanoider Roboter. Das Unternehmen, das eigentlich E-Autos herstellt, hat schon mehrere Videos veröffentlicht, die das Modell Optimus beim Tanzen oder bei Hausarbeiten zeigen. Bei der Präsentation des neuen Robotaxis im Oktober servierten mehrere Optimus-Roboter sogar Getränke – allerdings stellte sich später heraus, dass sie dabei von Menschen ferngesteuert wurden und nicht selbstständig handelten.
Laut Tesla sollen schon jetzt zwei Optimus-Roboter in einer Fabrik arbeiten. Welche Aufgaben sie dort genau übernehmen, bleibt bislang unklar. Musk betont seit Langem, dass Optimus gefährliche oder monotone Aufgaben übernehmen soll, um menschliche Arbeiter:innen zu entlasten. Seine aktuellen Aussagen klingen allerdings eher so, als plane er, zahlreiche Angestellte durch humanoide Roboter zu ersetzen ...
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Wirtschaftsweise zum Fachkräftemangel
"Jeden Tag wird das Problem ein bisschen schlimmer"
Die Wirtschaftsweise Malmendier fordert mehr Zuwanderung, bessere Anreize für Vollzeitarbeit - und kritisiert bei hart aber fair die Politik. Deutschland habe ein Problem, das man "vor 30 Jahren schon hätte lösen können".
hart aber fair: Man hört es immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern, auch von ganz vielen Unternehmerinnen und Unternehmern: Die Fachkräfte fehlen. Ist das so?
Ulrike Malmendier: Ja, das ist in der Tat so. Und das ist eines der großen Mankos für mich, was den Koalitionsvertrag betrifft. Am 25. Juni will die Koalition herauskommen mit dem Wirtschaftsplan. Von dem, was man bisher gehört hat, wird vieles angegangen. Aber das Haupthemmnis für Wachstum in Deutschland ist der Fachkräftemangel.
Da kann man - und das wird ja auch gemacht - teilweise an inländische Fachkräfte denken. Man kann sagen, dass wir Frauen mehr von Teilzeit in Vollzeit bringen müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass Leute, die in der Lage dazu sind und willig sind, länger arbeiten - über ihre Lebensarbeitszeiten weg. Wenn man das schafft, wäre das schön, aber es wird nicht reichen. Wir brauchen auch Leute aus dem Ausland, die bereit sind, in Deutschland zu arbeiten.
Das Thema wird nicht angegangen - wahrscheinlich, weil es mit dem Migrationsthema vermischt wird, aber man könnte das auch eigentlich sehr marktorientiert "spinnen": Lassen wir doch die Firmen entscheiden. Wenn die sagen: "Ich habe da jemanden gefunden, in Indien oder in Argentinien, der möchte gern ins Land kommen. Ich glaube, dessen Ausbildung ist gut genug. Ich habe einen Job für den, sobald er hier ankommt" - dann sollen wir denen doch bitte um Himmels Willen nicht ins Handwerk pfuschen, sondern die Marktwirtschaft machen lassen ...
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Don Trumpls Friedenspolitik in Somalia
Horn von Afrika: Warum Trump den "größten Luftangriff der Geschichte" angeordnet hat
Die USA überziehen Somalia mit schweren Angriffen. Der "Friedensmacher" in Washington setzt auf den militärischen Vorschlaghammer. Was steckt dahinter?
Der Flugzeugträger USS Harry S. Truman und seine unterstützende Kampfgruppe starteten im Februar den "größten Luftangriff der Geschichte" auf Somalia. Das erklärte Anfang der Woche Admiral James Kilby, stellvertretender Chef der Marineoperationen, auf einer Militärveranstaltung.
60 Tonnen auf einen Schlag
Dabei schlugen in das Land rund 57.000 Kilo an Munition ein, abgeschossen von den 16 Super-Hornet-Kampfjets, die von der Kampfgruppe im Roten Meer, an das die Länder Ägypten, Saudi-Arabien, Jemen und Somalia grenzen, gestartet wurden. Die fast 60 Tonnen schwere Bombenlast tötete dabei laut Angaben des Africa Command (Africom) des US-Militärs lediglich 14 Menschen.
Zwar seien andere Luftangriffe von ihrem Umfang oder in Bezug auf das Gewicht der Bomben größer gewesen – siehe den Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki während des 2. Weltkriegs. Aber nie zuvor sei mehr Kampfjet-Beschuss in nur wenigen Minuten von einem einzigen Flugzeugträger initiiert worden, so Kilby. "Das ist historisch bedeutsam."
US-Präsident Donald Trump hat die Militäroperationen in Somalia erneut stark eskaliert, obwohl er sich selbst als Antikriegskandidat und Friedensmacher präsentiert. Schon in seiner ersten Amtszeit hatte er die Einsatzregeln gelockert, sodass sich die Angriffe auf Somalia verdreifachten. Insgesamt stieg die Anzahl ziviler Opfer in Kriegsgebieten mit US-Beteiligung wie Afghanistan, Irak, Syrien und Jemen danach an. Nun hat Trump erneut die Durchführung von Luftangriffen durch Aufhebung von Regulierungen erleichtert.
"WE WILL KILL YOU"
Auf sozialen Medien brüstet sich die US-Regierung dabei, den Anti-Terror-Krieg erfolgreich verschärft zu haben. Das Weiße Haus veröffentlichte auf X Targeting-Videos, die zeigen, wie eine Bombe auf Männer abgeworfen wird, die harmlos in einer ländlichen Gegend spazieren gehen ...
30. Mai
US-Präsident Donald Trump:
Supreme Court erlaubt Widerruf von Schutzstatus Tausender Migranten
Mehr als 500.000 Migranten haben ein temporäres, humanitäres Aufenthaltsrecht in den USA. Das Oberste Gericht erlaubte der Regierung vorerst, dieses zu widerrufen.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat der Regierung von Präsident Donald Trump vorerst erlaubt, das vorübergehende humanitäre Aufenthaltsrecht von Hunderttausenden Migranten zu widerrufen. Damit ebnete das Gericht den Weg für weitere Abschiebungen.
Betroffen sind demnach rund 532.000 Migrantinnen und Migranten aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela. Sie haben die befristete Erlaubnis, sich aus "dringenden humanitären Gründen oder wegen eines erheblichen öffentlichen Nutzens" im Land aufzuhalten – eine sogenannte "Bewährung". Sie sind über das Programm CHNV eingereist, das von dem früheren US-Präsidenten Joe Biden eingeführt wurde. CHNV erlaubte monatlich bis zu 30.000 Menschen aus diesen vier Ländern eine Einreise in die USA und einen zunächst auf zwei Jahre begrenzten Aufenthalt.
Trump hatte an seinem ersten Tag im Amt die Beendigung des CHNV-Programms angeordnet, im März wurde diese durch das Heimatschutzministerium beschlossen. Die Aufhebung des Bewährungsstatus würde es einfacher machen, Migranten in ein beschleunigtes Abschiebeverfahren zu überführen, teilte die Regierung dazu mit.
[...] Richterin Ketanji Brown Jackson, die der liberalen Minderheit am Supreme Court angehört, kritisierte den Mehrheitsbeschluss. Die Gerichtsanordnung habe zur Folge, dass das Leben von einer halben Million Migranten aus den Fugen gerate, bevor Gerichte über ihre Rechtsansprüche entschieden hätten, sagte sie. Sie und eine weitere Richterin hatten in einem Sondervotum dagegen gestimmt.
Zuvor hatte der Supreme Court bereits der Aufhebung des temporären Schutzstatus von etwa 350.000 Venezolanern zugestimmt. Insgesamt sind damit fast eine Million Menschen potenziell von Abschiebung bedroht.
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AfD und Junge Neonazis
Distanzierung Fehlanzeige
Die Bundesregierung behauptet, es gebe keine strukturellen Verbindungen zwischen AfD und Nachwuchs-Nazis. Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch.
Die Bundesregierung antwortete auf eine parlamentarische Anfrage jüngst, dass sie keine „strukturelle Verbindung“ zwischen der AfD und Gruppen von Nachwuchs-Neonazis wie der kürzlich nach mehreren Brand- und Sprengstoffanschlägen festgenommen „Letzte Verteidigungswelle“ und ähnlichen Gruppen sehe.
Doch auch wenn bisher im Einzelfall keine direkten Verbindungen bekannt sind, können beide Phänomene nicht getrennt betrachtet werden und gehören strukturell eng zusammen: Der Abstand der AfD zu jungen Neonazi-Gruppen ist in der Realität äußerst gering bis nicht vorhanden.
Mehrere Mitglieder der vor einigen Wochen festgenommenen und bewaffneten Sächsischen Separatisten etwa planten ethnische Säuberungen und waren AfD-Mitglieder, einer arbeitete in dem Abgeordnetenbüro des Vorsitzenden des Innenausschusses im sächsischen Landtag, Teile der Gruppe posierten zusammen mit Höcke. Auch sie waren noch sehr jung, wenn auch nicht minderjährig: 21 bis 25 Jahre.
Das zeigt: Die AfD und die neue, brutale und junge Neonaziszene gehören ideologisch eng zusammen, wie sich nicht zuletzt auf Veranstaltungen der rechtsextremen Partei sehen lässt.
[...] Die Identitäre Bewegung führte zuletzt auch bundesweit gezielt Flyer-Aktionen an Schulen durch, ebenso versuchen sich Aktivist*innen der Gruppe als Social-Media-Influencer, zeigen den „White-Power-Gruß“ und verbreiten auf verschiedenen Plattformen ihre völkische Ideologie.
Der auch von demokratischen Parteien mit zu verantwortende gesamtgesellschaftliche Rechtsruck im Fahrwasser der AfD bildet dabei einen größer gewordenen Resonanzraum für die Radikalisierung vieler junger Neonazis.
So führt der nach rechts gekippte Diskurs nicht nur zu Höchstständen bei der rechten Gewalt und rechtsextremen Straftaten, sondern auch zur Mobilisierung der Neonazi-Szene, die sich durch den Rechtskurs der Bundesregierung(en) zusätzlich ermächtigt fühlen – ein Phänomen, das man bereits aus den Neunzigern und den Baseballschlägerjahren kennt.
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Trifluoressigsäure
Risiko für die Ewigkeit
Die umstrittene Chemikalie TFA ist nun offiziell als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Umweltorganisationen fordern eine sofortige Beschränkung betroffener Pestizide und Auto-Kältemittel. Dabei soll TFA eigentlich das Klima schützen helfen.
Trifluoressigsäure (TFA) ist eine Chemikalie, die kaum jemand kennt. Der Stoff gehört zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien, die in der Umwelt kaum abgebaut werden. Das Problem: TFA gelangt zunehmend in Flüsse, Seen und auch ins Trinkwasser, und sie wurde etwa in Wein festgestellt.
Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) hat den Stoff nun offiziell als fortpflanzungsgefährdend sowie als sehr langlebig und mobil bewertet und ein entsprechendes Einstufungsdossier bei der Europäischen Chemikalienagentur Echa eingereicht. Umweltorganisationen begrüßen den Vorstoß und fordern schnelle politische Konsequenzen.
Die Ewigkeitschemikalien werden in vielen Produkten eingesetzt, von To-go-Kaffeebechern über Outdoorkleidung bis zu diverser Energiewende-Technik. Sie stehen seit Jahren unter kritischer Beobachtung. Chemisch handelt es sich um per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS).
[...] DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte zu der neuen Risikobewertung, diese bestätige "unsere langjährige Warnung: Einmal in der Welt, werden wir die schädliche Chemikalie TFA nicht mehr los."
Es sei unverantwortlich, dass TFA-Vorläufersubstanzen wie Pestizide und Kältemittel in Autoklimaanlagen noch immer breit eingesetzt würden, zumal es längst umweltfreundlichere Alternativen gebe. "Wir fordern die Bundesregierung auf, TFA-bildende Pestizide und fluorierte Kältemittel streng zu beschränken."
Die Umwelthilfe führt derzeit mehrere Gerichtsverfahren gegen PFAS-Pestizide, die den Wirkstoff Flufenacet enthalten. Dessen Einsatz ist laut UBA die Hauptursache für den pestizidbedingten Eintrag von TFA in die Umwelt.
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Verhindert der Bürokratieabbau neue Ermittlungen?
Ein Gesetz zum Bürokratieabbau ermöglicht es Banken, bald früher als bislang Steuer- und Buchungsbelege zu vernichten. Kritiker befürchten, dass dem Staat viel Geld verloren geht. Das Finanzministerium winkt ab.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, die Bekämpfung von Steuerbetrug und Finanzkriminalität voranzutreiben. Doch ein Gesetz zum Bürokratieabbau aus den Zeiten der SPD-geführten Ampelregierung könnte genau das behindern. Denn die Aufbewahrungsfristen für Steuer- und Buchungsbelege wurden dadurch verkürzt.
Die Opposition im Bundestag und eine Nichtregierungsorganisation befürchten, dass das schon bald die Aufarbeitung des mutmaßlich milliardenschweren Steuerbetrugs durch so genannte Cum-Cum-Geschäfte erschweren könnte. Sie fordern Klingbeil auf, sofort gegenzusteuern. Kurz nach seinem Amtsantritt hatte sich der SPD-Politiker und Vizekanzler dafür offen gezeigt. Auf Nachfrage äußert sich das Bundesfinanzministerium mittlerweile allerdings zurückhaltend.
Brorhilker: "Uns rennt die Zeit davon"
Für Anne Brorhilker ist hingegen klar: Es müsste jetzt schnell gehen. Im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio sagt sie, "uns rennt tatsächlich die Zeit davon". Seit Monaten warnt, mahnt und appelliert die Vorständin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende an das Bundesfinanzministerium und die Politik, endlich tätig zu werden. Die Aufklärung sogenannter Cum-Cum-Geschäfte stehe noch "ganz am Anfang und wenn jetzt die Unterlagen vernichtet werden dürfen, dann sehen wir das Geld wahrscheinlich nie wieder."
[...] Auf den Fall angesprochen, teilt das Finanzministerium lediglich mit, dass Informationen zu einzelnen Steuerpflichtigen dem Steuergeheimnis unterliegen und eine "Kommentierung daher nicht möglich" sei.
Zurückhaltend äußert sich das Ministerium auch hinsichtlich einer weiteren Forderung der Opposition. So hatten unter anderem die Grünen den Finanzminister aufgefordert, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzuweisen, sich stärker an der Aufklärung möglicher Cum-Cum-Geschäfte zu beteiligen. Das Ministerium teilt dazu auf Anfrage mit, die Zuständigkeit für Besteuerungsverfahren und Betriebsprüfungen liege bei den Ländern. Es gebe im BZSt allerdings "zwei Arbeitseinheiten mit Spezialwissen zur Prüfung" von Banken. Diese "stehen auch im Kontakt mit den Landesfinanzbehörden hinsichtlich der Prüfung von Cum/Cum-Gestaltungen."
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THTR-Rückbau und mögliche Insolvenz der Betreiber
Die radioaktiven Hinterlassenschaften von Atomkraftwerken strahlen viele tausend Jahre. Der in Hamm ab 1971 gebaute und erst 1985 fertiggestellte Thorium-Hochtemperaturreaktor (THTR) lieferte nur für 423 Tage Strom und wurde 1989 stillgelegt. Die 600.000 tennisballgroßen radioaktiven Brennelemente lagern in einer Halle bei Ahaus. Die Genehmigung für den Betrieb des Lagers läuft 2036 aus. Ein Endlager für radioaktiven Atommüll gibt es in der BRD frühestens 2074.
In dem stillgelegen THTR befinden sich noch ca. 1,5 Kilogramm Spaltstoff, darunter Plutonium und Uran. Durch den Störfall von 1986 könnten sich die radioaktiven Stoffe an Stellen befinden, an die man sie nicht vermutet. Ein von der Bürgerinitiative Umweltschutz Hamm geforderter Nuklidatlas für die einzelnen Anlagenteile wurde nicht erstellt. Das wird sich bei dem geplanten Rückbau des THTR als großes Problem erweisen.
Der gesamte Rückbau wird nach einer Studie der Ingenieurgesellschaft Siempelkamp aus dem Jahr 2008 etwa 21 Jahre dauern. In Auftrag gegeben wurde sie von der Betreibergesellschaft des THTR, der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), in der RWE Nuclear und mehrere Stadtwerke Gesellschafter sind. Nach dieser Studie sind die einzelnen Zeitabschnitte folgendermaßen aufgeschlüsselt:
5,3 Jahre Planung und Genehmigung
2 Jahre Vorbereitung der Anlage für den Rückbau
12 Jahre Rückbau des nuklearen Bereichs
2 Jahre Rückbau konventionell
Hinter den Kulissen wird schon seit einiger Zeit verhandelt, wann mit dem Rückbau begonnen werden kann und wer die Kosten von einer Milliarde Euro oder mehr dafür aufbringen soll. Die HKG ist von den Betreibern wohlweislich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet worden. Da ihr Eigenkapital fast aufgebraucht ist, wird die HKG womöglich bald Insolvenz anmelden und dann müssten der Bund und das Land die immensen Kosten tragen ...
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EU füllt Kriegskasse
Verordnung über beispiellose gemeinsame Rüstungsdarlehen seit Donnerstag in Kraft. Merz: EU ist »Friedensprojekt«
Die EU stellt bis zu 150 Milliarden Euro für die gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern bereit. Am Mittwoch erschien nach zweimonatigen Verhandlungen im EU-Amtsblatt die am Vortag von den sogenannten Europaministern beschlossene Verordnung »zur Festlegung des Instruments ›Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie‹«. Am Donnerstag trat sie in Kraft. Am selben Tag erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Verleihung des Aachener Karlspreises an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: »Wir werden das Friedensprojekt Europa, das nach innen so erfolgreich war, weiterentwickeln müssen – zu einem Friedensprojekt auch nach außen.« EU-Europa müsse so stark werden, »dass es den Frieden auf unserem Kontinent wiederherstellen und die Freiheit auf Dauer sichern kann«.
Von der Leyen hatte am 4. März SAFE als Teil ihres fünf Punkte umfassenden »Rearm Europe«-Plans (Europa wiederbewaffnen) vorgestellt. Zu dessen Begründung führte sie an: »Wir befinden uns in einer Ära der Aufrüstung.« Der Plan könne den EU-Ländern bis 2030 Investitionen im Verteidigungssektor von bis zu 800 Milliarden Euro ermöglichen. Damals erklärte sie, es gehe um »die kurzfristige Dringlichkeit«, die Ukraine zu unterstützen, sowie darum, »der langfristigen Notwendigkeit gerecht zu werden, viel mehr Verantwortung für unsere eigene europäische Sicherheit zu übernehmen.«
[...] Bei der Entgegennahme des Karlspreises bekräftigte von der Leyen den weltweiten Anspruch: »Noch in dieser Dekade wird sich eine neue internationale Ordnung herausschälen.« Sie müsse von »Europa« gestaltet werden: »Unser Auftrag heißt – europäische Unabhängigkeit.« Einige hundert Demonstranten protestierten am Donnerstag in Aachen gegen die Aufrüstungspläne.
29. Mai
Streit geht in die nächste Runde
Punktsieg für Trump vor Gericht – Zölle vorerst weiter gültig
Washington · Das Ringen um Präsident Trumps Zölle geht in die nächste Runde. Die US-Regierung hat sich erfolgreich gegen eine gerichtliche Blockade seiner Strafabgaben gewehrt – vorerst.
Ein Berufungsgericht hat die von einer niedrigeren Instanz angeordnete Blockade fast aller Zölle von US-Präsident Donald Trump vorerst aufgehoben. Das Gericht prüfe nun erst einmal den Fall, hieß es in einer Verfügung. Die Parteien seien aufgefordert, weitere Stellungnahmen einzureichen, hieß es weiter. Trumps Regierung war zuvor rechtlich gegen die Entscheidung des Gerichts für internationalen Handel in New York vorgegangen, das fast alle Zölle des Republikaners für rechtswidrig erklärt hatte.
[...] War die Entscheidung ein großer Rückschlag für Trumps aggressive Handelspolitik, ist die Anordnung des Berufungsgerichts nun ein erster Erfolg für den US-Präsidenten - aber nicht final. Der juristische Streit darüber dürfte aller Voraussicht nach den Weg durch die Instanzen nehmen. Es ist auch nicht der einzige laufende Rechtsstreit um Trumps Zölle.
Regierung kritisiert richterlichen Machtmissbrauch
Das Weiße Haus hatte auf die erste Entscheidung mit scharfer Kritik reagiert. Die Richter des Handelsgerichts hätten „schamlos ihre richterliche Macht missbraucht, um die Entscheidungsgewalt von Präsident Trump an sich zu reißen“, sagte Trumps Sprecherin Karoline Leavitt in der US-Hauptstadt Washington. Trumps Begründung für die Einführung der hohen Zölle sei „rechtlich einwandfrei“ und beruhe auf gesundem Menschenverstand, behauptete sie. Die Regierungssprecherin gab sich zudem optimistisch, den Fall vor Gericht zu gewinnen.
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Gletscherabbruch in der Schweiz:
Schweizer Behörden evakuieren nach Gletscherabbruch weitere Häuser
Im Lötschental drohen nach einem gewaltigen Gletscherabbruch weitere Fluten und Gerölllawinen. 16 Menschen wurden in Sicherheit gebracht, ein Mann wird noch vermisst.
Nach dem Gletscherabbruch in der Schweiz haben die Behörden weitere Häuser evakuiert. In den Ortschaften Kippel und Wiler sowie auf der Fafleralp im Lötschental im Kanton Wallis wurden 16 Menschen in Sicherheit gebracht, wie die zuständigen Behörden mitteilten. Begründet wurde das Vorgehen damit, dass die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner nicht mehr gewährleistet werden könne.
Bereits am 19. Mai hatten die rund 300 Einwohnerinnen und Einwohner des Dorfs Blatten ihre Häuser verlassen müssen. Inzwischen sind 90 Prozent der Gebäude dort von meterhohem Schutt bedeckt. Die übrigen stehen unter Wasser: Der Abbruch hatte das Flussbett der Lonza blockiert, das Wasser staut sich hinter dem entstandenen Schuttkegel. Sollte dieser nachgeben, droht eine Überflutung des darunterliegenden Tals.
Nach Angaben der Behörden wächst der durch den Gletscherabbruch entstandene künstliche See stündlich weiter. Die Geröllmassen, die den Fluss im Lötschental aufstauen, seien "wie ein Berg", sagte der Naturgefahrenchef des Kantons Wallis. Ein Stausee wurde vorsorglich geleert, um bei einer möglichen Überflutung Platz für das Wasser zu schaffen. Die Schweizer Armee hält sich für Hilfseinsätze bereit ...
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20 Liter pro Quadratmeter innerhalb von zehn Minuten
Extremregen: Wassermassen fluten Viernheim
Über Viernheim (Kreis Bergstraße) ist am Mittwoch ein Starkregen niedergegangen. Eine lokale Gewitterzelle sorgte für extrem hohe Niederschlagsmengen.
Der Spuk dauerte nicht lange. Kurz vor halb acht am Mittwochabend goss es über dem gesamten Stadtgebiet in Viernheim wie aus Kübeln. Grund war eine lokale Gewitter- und Starkregenzelle, die den Extremregen ausgelöst hatte, heißt es in einer Stellungnahme der Stadtwerke Viernheim.
In dem Schreiben werden Mitarbeiter zitiert, die sich nicht daran erinnern können, in der Vergangenheit jemals solche Wassermassen innerhalb "so kurzer Zeit" gesehen zu haben. In 10 Minuten seien pro Quadratmeter 20 Liter an Niederschlag gemessen worden, heißt es - ein Spitzenwert.
[...] Neue Speicher entlastet Kanalsystem
Die Stadt aber scheint ihre Hausaufgaben gemacht zu haben. Sie hat sich auf solche Extremregenfälle vorbereitet und in den letzten Jahren neue Aufnahme- und Speicherkapazitäten geschaffen, die das Kanalsystem entlasten. Die angestauten Wassermassen konnten somit "relativ zügig" wieder abgeführt werden. Weitere Details will die Stadt am Freitag bekanntgeben.
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Nahostkonflikt
Israel will 22 neue Siedlungen im Westjordanland bauen
Geplant sind sowohl neue Siedlungen als auch die Anerkennung von bereits errichteten Außenposten: Israel hat 22 weitere Siedlungen im Westjordanland angekündigt. Der rechtsextreme Minister Smotrich bejubelt die Entscheidung auf X.
Israel hat die Errichtung von 22 jüdischen Siedlungen im besetzten Westjordanland angekündigt. Geplant sind neue Siedlungen, es sollen aber auch Außenposten legalisiert werden, die bereits ohne staatliche Genehmigung gebaut wurden.
»Wir haben eine historische Entscheidung für die Entwicklung von Siedlungen getroffen: 22 neue Gemeinden in Judäa und Samaria«, schrieb der rechtsextreme Finanzminister Bezalel Smotrich auf X. Dabei benutzte er die israelische Bezeichnung für das Westjordanland.
Im von Israel eroberten Westjordanland und Ostjerusalem leben etwa 700.000 jüdische Siedler unter 2,7 Millionen Palästinensern. Die meisten Staaten betrachten Israels Siedlungen in den eroberten Gebieten als illegal. Die Regierung in Jerusalem bestreitet das und beruft sich auf historische und biblische Bindungen an das Land.
[...] Das Westjordanland ist seit dem Sechstagekrieg 1967 von Israel besetzt, doch ein Teil steht seit 1994 unter palästinensischer Verwaltung.
Das höchste Uno-Gericht hatte die israelische Siedlungspolitik im vergangenen Jahr in einem Rechtsgutachten scharf verurteilt. Die Besiedlung der besetzten palästinensischen Gebiete verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen internationales Recht. Israel wies das Gutachten zurück.
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"Befugnisse überschritten"
US-Gericht erklärt Trumps Zölle für rechtswidrig
Ein US-Bundesgericht kassiert alle Zölle, die Trump am "Befreiungstag" Anfang April erlassen hat. Der Präsident habe seine Befugnis überschritten, heißt es in dem Beschluss. Nur der Kongress habe das Recht, in den Handel einzugreifen. Das Weiße Haus legt Berufung ein.
Ein Bundesgericht in den USA hat Präsident Donald Trump die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Die betreffenden Zölle würden "aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt", hieß es in der Entscheidung. Sie betrifft fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle.
Das in Manhattan ansässige Gericht für internationalen Handel erklärte, dass die US-Verfassung ausschließlich dem US-Kongress die Befugnis zur Regulierung des Handels mit anderen Ländern einräume. Die Notstandsbefugnisse des US-Präsidenten zum Schutz der US-Wirtschaft könnten dies nicht außer Kraft setzen. Der Präsident habe seine Befugnisse überschritten, als er pauschal Zölle auf Importe aus Ländern verhängte, die mehr in die Vereinigten Staaten exportieren, als sie importieren.
Das überparteiliche Liberty Justice Center hatte eine Klage im Namen von fünf kleinen US-Unternehmen eingereicht. Die Unternehmen importieren Waren aus Ländern, die von den neuen Zöllen des US-Präsidenten betroffen sind. Die Unternehmen - von einem New Yorker Wein- und Spirituosenimporteur bis hin zu einem in Virginia ansässigen Hersteller von Schulsets und Musikinstrumenten - erklärten, die Zölle würden ihre Geschäftsmöglichkeiten beeinträchtigen. Ihre Klage ist eine von sieben gerichtlichen Anfechtungen von Trumps Zollpolitik, unter anderem von 13 US-Bundesstaaten und weiteren Gruppen von kleineren Unternehmen.
US-Regierung legt Berufung ein, Aktienmärkte jubeln
Die Regierung von US-Präsident Trump legte innerhalb von Minuten Berufung gegen das Urteil ein. Der stellvertretende Stabschef des Weißen Hauses und einer der führenden politischen Berater Trumps, Stephen Miller, kritisierte die Gerichtsentscheidung in den sozialen Medien: "Der Justizputsch ist völlig außer Kontrolle." ...
28. Mai
Waffenlieferung an Israel
Macht sich Deutschland mitschuldig?
Trotz Kriegsverbrechen in Gaza liefert Deutschland weiter Waffen an Israel. Dafür könnte Kanzler Merz angeklagt werden.
Berlin taz | Vierhundert Menschen stehen am Dienstagabend vor dem Auswärtigen Amt. Sie rufen „Stop arming Israel!“, „Free Palestine!“ und „Not in our name!“ Viele tragen Kufiyas, auch einige Kippas sind zu sehen. Etwa die Hälfte der Teilnehmer sind Israelis, sagt Yehudit Yinhar, die den Protest mit organisiert hat. Sie gehört zur Gruppe „Israelis for Peace“. Deren Mitglieder protestieren seit anderthalb Jahren gegen die Kriegsführung ihres eigenen Landes in Gaza und Deutschlands Unterstützung dabei. Mit ihnen demonstrierten am Dienstag ähnliche Gruppen in neun weiteren Städten Europas, von Barcelona über London bis Kopenhagen.
Heute seien deutlich mehr Menschen da als sonst, so Yinhar. Das liegt auch daran, dass in die Diskussion um deutsche Waffenlieferungen nach Israel Bewegung zu kommen scheint. Am Montag kritisierte Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU, die israelische Regierung am erstmals scharf und in aller Öffentlichkeit. „Die Zivilbevölkerung derart in Mitleidenschaft zu nehmen, wie das in den letzten Tagen immer mehr der Fall gewesen ist, lässt sich nicht mehr mit einem Kampf gegen den Terrorismus der Hamas begründen“, sagte er. Wenn das humanitäre Völkerrecht „jetzt wirklich verletzt wird“ müsse auch der deutsche Bundeskanzler etwas dazu sagen, befand er.
Auch Außenminister Johann Wadephul, ebenfalls CDU, fand am Montag ungewöhnlich klare Worte: Eine Vertreibung aus dem Gazastreifen und eine Politik des Aushungerns dürfe es nicht geben. „Niemand sagt, dass die jetzige Situation akzeptabel ist und länger hingenommen werden könnte. Auch Deutschland nicht“, so der Außenminister.
[...] Viele fordern ein Stopp von Waffenexporten nach Israel
Ob die Waffenexporte gestoppt werden ist bisher unklar. Die Regierung hat ihre Rhetorik verschärft, aber bisher nichts dergleichen angekündigt. Vielmehr verteidigte Wadephul deutsche Waffenlieferungen nach Israel noch am Montag wie gewohnt mit einem Verweis auf Deutschland besondere Verpflichtung für Israels Sicherheit, der Staatsraison. „Wir nehmen die Worte in der Politik wahr“, so Yehudit Yinhar von den Israelis for Peace. „Und wir fordern, dass daraus Taten folgen. Aber wir machen uns da keine großen Hoffnungen.“
Doch die Forderung, Waffenexporte nach Israel zu stoppen, erheben nicht nur die Protestierenden vor dem Auswärtigen Amt. Sie kommt mittlerweile aus weiten Teilen der Gesellschaft und auch vermehrt aus der Politik. Laut einer Civey-Umfrage für den Tagesspiegel hält jeder zweite Deutsche die Lieferungen mittlerweile für falsch. Zuletzt forderten auch einzelne Bundestagsabgeordnete der SPD, dem Koalitionspartner der Union, Waffenlieferungen nach Israel zu stoppen.
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Erinnerung an Kolonialverbrechen
Namibia begeht erstmals nationalen Gedenktag zum Völkermord durch Deutschland
Vertreter der namibischen und deutschen Regierungen haben den Opfern des Genozids an Herero und Nama gedacht. Zehntausende wurden zur Kolonialzeit Opfer deutscher Truppen. Deutschland verweigert bis heute Reparationen.
Historiker bezeichnen sie als ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts: die Verbrechen deutscher Truppen an den Herero und Nama. Nun hat Namibia, zu Kolonialzeiten Deutsch-Südwestafrika, erstmals einen nationalen Gedenktag in Erinnerung an die Gräueltaten begangen.
»Wir sollten einen gewissen Trost darin finden, dass die deutsche Regierung einen Völkermord anerkennt, der von ihren kolonialen Truppen gegen die Völker unseres Landes begangen wurde«, sagte die Präsidentin des Landes, Netumbo Nandi-Ndaitwah, bei der Zeremonie in den Parlamentsgärten in Windhuk. Dabei unterstrich sie ihre Forderung nach Reparationen. »Wir müssen als Nation entschlossen bleiben, bis zum Ende durchhalten«, sagte die Präsidentin zur Weigerung Deutschlands, Reparationen zu zahlen.
Namibia war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. Aufstände der Herero und Nama schlugen die deutschen Kolonialtruppen brutal nieder. Später ordnete der damalige deutsche Gouverneur Lothar von Trotha die planmäßige Vernichtung der beiden Volksgruppen an. Zehntausende Menschen starben.
Im Mai 2021 hatte Deutschland im Rahmen eines Versöhnungsabkommens die Gräueltaten an den Herero und Nama zwischen 1904 und 1908 erstmals als Völkermord anerkannt. Berlin sagte Wiederaufbauhilfen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zu, die über einen Zeitraum von 30 Jahren ausgezahlt werden und vorrangig in soziale Projekte in den Siedlungsgebieten der Herero und Nama fließen sollen. Reparationen lehnt die Bundesregierung jedoch ausdrücklich ab.
In dem Abkommen werden die deutschen Verbrechen an den Volksgruppen Herero und Nama im historischen, nicht aber im völkerrechtlichen Sinne als Völkermord anerkannt. Damit können aus der Vereinbarung keine rechtlichen Ansprüche auf Reparationen oder Entschädigungen abgeleitet werden ...
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Kurswechsel: Statt Rückholung – Atommüll in der ASSE lieber kontrolliert absaufen lassen?
Die Hinweise, dass die eigentlich geplante Rückholung des Atommülls aus dem havarierten Salzstock in der ASSE II aufgegeben wird, verdichten sich. Darauf verweist nun die AG Schacht Konrad in einem Bericht im letzten Newsletter. Die AG reagiert auf eine Veranstaltung der zuständigen Bundesgesellschaft für Endlager (BGE). Die geplante Räumung basiert auf einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz. Damals war die Räumung als einzige Möglichkeit festgestellt worden, um den langfristigen Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Allerdings ist eine solche Maßnahme weltweit einzigartig und birgt vielfältige Strahlenschutzrisiken. Zuletzt hatte es immer wieder Verzögerungen bei den Rückholungsplänen gegeben.
Der Salzstock ASSE droht abzusaufen, also mit Wasser vollzulaufen. Das Salz würde sich auflösen und zu einer sich ausbreitenden unterirdischen Verteilung der ehemals zu Forschungszwecken eingelagerten Atommüllmengen führen und schließlich irgendwann auch an die Oberfläche treten. Darunter auch Plutonium und andere extrem Gifte. Um das zu verzögern, sind auch sogenannte Notfallmaßnahmen in den letzten Jahren geplant und eingebaut worden, die die unterirdische Verteilung der radioaktiven Brühe verzögern sollen. Diese Maßnahmen sind im Gegensatz zur Rückholungsbauten relativ weit forgeschritten.
Die Kurskorrektur wird auch mit der neuen BGE Geschäftsführerin Frau Dr. Grafunder in Verbindung gebracht, die vorher u. a. für Stilllegung und Rückbau in Karlsruhe und Greifswald zuständig war ...
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Urteil am OLG Hamm - Peruanischer Bauer gegen RWE
Was das Urteil des OLG Hamm bedeutet
Die Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE scheiterte, das Gericht sieht keine konkrete Gefahr für sein Haus. Dennoch stellt das OLG fest: Große Emittenten können im Grundsatz zur Verantwortung gezogen werden.
Vor mittlerweile knapp zehn Jahren hat der peruanische Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya seine Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE eingereicht. Sein Haus liegt in der Stadt Huaraz am Fuße einer Gebirgskette mit mehreren Gletscherseen. Durch den Klimawandel schmelzen die Gletscher immer mehr, während der Pegel des Gletschersees oberhalb der Stadt, der Laguna Palcacocha, immer weiter steigt. Luciano Lliuya befürchtet, dass dadurch eine Flutwelle ausgelöst werden könnte, die sein Haus trifft.
Um dem vorzubeugen, könnte der Wasserpegel der Lagune gesenkt werden – mit Kosten in Höhe von umgerechnet rund 3,5 Millionen Euro.
[...] Eine solche zivilrechtliche "Klimahaftung" hätte "unabsehbare Folgen für den deutschen Industriestandort, weil damit letztlich gegen jedes deutsche Unternehmen Ansprüche aus Klimafolgeschäden irgendwo auf der Welt geltend gemacht werden könnten", so die Pressemitteilung weiter. Ähnlich hatte auch Freshfields-Partner Dr. Moritz Becker, der RWE in dem Verfahren vertritt, bei der mündlichen Verhandlung argumentiert.
800.000 Euro Gerichts- und Gutachterkosten
Damit geht ein Mammutverfahren vor dem OLG Hamm zu Ende – mit Gerichts- und Gutachterkosten in Höhe von rund 800.000 Euro. Die Revision hat das OLG nicht zugelassen.
Roda Verheyen hat aber bereits weitere Mandanten in Huaraz und auch in Nepal. Weitere Klagen könnten daher folgen. Auch vor dem OLG Hamm? Richter Meyer hat erstmal genug – und bedankt sich bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit, während er in den letzten acht Jahren vor allem mit dem Klima-Verfahren beschäftigt war. "Das Verfahren fordert nicht zur Nachahmung auf und wird wahrscheinlich, zumindest zu meinen Lebzeiten, das einzige seiner Art bleiben", sagt er bei der Urteilsverkündung.
Urteil am OLG Hamm - Peruanischer Bauer gegen RWE
Bahnbrechendes Urteil in Klimaklage: Große Emittenten können für Klimarisiken haftbar gemacht werden
Saúl Luciano Lliuya gegen RWE: Das deutsche Zivilrecht sieht große Emittenten wie RWE in der Pflicht, Betroffene weltweit vor der Klimakrise zu schützen. Diese Grundsatzentscheidung haben heute Richter des OLG Hamm festgeschrieben.
[...] Der peruanische Kläger, Kleinbauer und Bergführer Saúl Luciano Lliuya sowie die ihn unterstützende Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch und die Stiftung Zukunftsfähigkeit sehen in dem wegweisenden Urteil einen großen Erfolg – obwohl in diesem konkreten Einzelfall der notwendige Schutz für Saúl Luciano Lliuya nicht erreicht wurde. Nach Auffassung des Zivilsenats ist im spezifischen Fall, also bezogen auf das Hausgrundstück des Klägers, das Risiko von Schäden durch eine Gletscherflut nicht ausreichend hoch. Führende Wissenschaftler hatten das als Gutachter der Klägerseite anders gesehen.
Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwältin von Luciano Lliuya: „Erstmals in der Geschichte urteilt ein hohes Gericht in Europa: Große Emittenten können für die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden. Deutsches Zivilrecht ist im Kontext der Klimakrise anwendbar. Zwar hat das Gericht das Flutrisiko für meinen Mandanten selbst als nicht ausreichend hoch bewertet. Aber eins ist klar: Das Urteil von heute ist ein Meilenstein und wird Klimaklagen gegen fossile Unternehmen und damit der Abkehr von fossilen Brennstoffen weltweit Rückenwind geben. Der Kläger ist der deutschen Gerichtsbarkeit dankbar für die Ernsthaftigkeit mit der sein Fall behandelt wurde.“
Kläger Saúl Luciano Lliuya: „Heute haben die Berge gewonnen – auch wenn es in meinem Fall nicht weitergeht, hat meine Klage Wichtiges erreicht. Das macht mich stolz: Große Verursacher der Klimakrise müssen für die Folgen Ihres Tuns einstehen, können rechtlich haftbar gemacht werden. Ich freue mich, dass diese Entscheidung Betroffenen in aller Welt helfen kann. Ich bin allerdings auch enttäuscht, dass das Gericht – anders als Gletscherwissenschaftler, die die Gegend hier seit Jahrzehnten kennen – meint, mein Haus brauche keinen Schutz. Wir in Huaraz bekommen also von RWE jetzt keine Hilfe beim Schutz vor dem Flutrisiko. Aber bei diesem Urteil geht es nicht nur um mich, sondern um alle Menschen, die schon jetzt mit den Folgen der sich ständig verschärfenden Klimakrise konfrontiert sind. Die großen Unternehmen, die diese Risiken und Schäden verursachen, können endlich gezwungen werden Verantwortung zu übernehmen.“ ...
Urteil am OLG Hamm - Peruanischer Bauer gegen RWE
Klage gegen RWE scheitert am OLG Hamm
Das Oberlandesgericht Hamm hat am Mittwochmorgen (28. Mai) die Klage eines peruanischen Landwirtes abgewiesen. Der Mann hatte den Energiekonzern für einen Teil des Klimawandels verantwortlich gemacht.
[...] Am Mittwochmorgen, 28. Mai, ist das Urteil im Prozess zwischen einem peruanischen Landwirt und dem Energieriesen RWE gefallen. Das OLG hat die Klage zurückgewiesen. Damit scheiterte der Landwirt mit seiner Klima-Klage. Der Prozess läuft bereits seit 2015. Der Landwirt und Bergführer Saúl Luciano Lliuya wollte erreichen, dass sich RWE an den Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle auf sein Heimatdorf beteiligt. Er hatte befürchtet, dass solch eine Flutwelle infolge der Erderwärmung etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden könnte. Davon wäre auch sein Haus in der Stadt Huaraz betroffen. Der Landwirt ist der Ansicht, dass RWE eine Mitverantwortung an der Gefahr trägt. Grund dafür sind die großen Kraftwerke des Energieunternehmens und die hohen Mengen an Treibhausgasen, die diese ausstoßen, so der Peruaner ...
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Rückschlag bei SpaceX
Elon Musks Riesenrakete gerät bei neuntem Testflug außer Kontrolle
2026 soll es zum Mars gehen: Vorher allerdings müsste SpaceX mit seiner Starship-Rakete erst einmal einen erfolgreichen Test hinlegen. Der aktuellste Versuch endete in Trümmern im Indischen Ozean.
Auch der neunte Anlauf brachte kein Glück. Nach mehreren gescheiterten Anläufen gab es beim jüngsten Testflug der Riesenrakete Starship des US-Raumfahrtunternehmens SpaceX ebenfalls große Probleme. Eine Explosion blieb immerhin aus.
Das Kontrollzentrum habe den Kontakt mit der Rakete »offiziell vor ein paar Minuten verloren«, sagte der SpaceX-Verantwortliche Dan Huot am Dienstag (Ortszeit) während der Liveaufnahme des Testflugs. »Damit ist der neunte Testflug beendet.« Der Flug endete statt nach den geplanten 90 Minuten schon nach einer runden halben Stunde. Auch die eigentlich vorgesehene Entladung von Satellitenattrappen war nicht erfolgreich.
SpaceX gab an, dass die oberste Stufe der unbemannten Rakete nach einem Treibstoffleck die Kontrolle verloren habe. Die Rakete sei ins Trudeln geraten und nach einem Flug um die halbe Welt »unkontrolliert« wieder in die Atmosphäre eingetreten.
[...] SpaceX-Gründer Elon Musk setzt große Hoffnungen in Starship: Bereits im Jahr 2026 soll die Rakete zum Mars aufbrechen. Er stellte den jüngsten Test dann auch als Erfolg dar.
Starship made it to the scheduled ship engine cutoff, so big improvement over last flight! Also, no significant loss of heat shield tiles during ascent.
Leaks caused loss of main tank pressure during the coast and re-entry phase. Lot of good data to review.
Launch cadence for…
— Elon Musk (@elonmusk) May 28, 2025
Vier der bislang acht Starship-Testflüge endeten mit Explosionen. Bei einem Test im März war die oberste Stufe der Rakete explodiert. Auf online verbreiteten Bildern war zu sehen, wie glühende Trümmer über den Bahamas niedergingen. Auch beim siebten Testflug Mitte Januar war die oberste Stufe der Starship-Rakete explodiert, Trümmerteile waren auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik eingeschlagen.
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28. bis 30. Mai 1998 (6 pakistanische Atombombentests) Ras Koh, PAK
Seit 1945 wurden weltweit über 2050 Atomwaffentests durchgeführt, was eine mögliche Erklärung für die stetig steigende Zahl von Krebserkrankungen sein könnte.
IPPNW Report - Atomwaffentests - August 2023 (PDF-Datei)
... Oberirdische Tests wurden in Semipalatinsk, Kasachstan, auf traditionellem Land der Westlichen Shoshone in Nevada, USA, auf dem Land der Aborigines im australischen Outback, auf dem Land der indigenen Nenetz in der russischen Arktis, auf dem Gebiet von Nomaden in der algerischen Sahara, in der Region der Uiguren in China und anderswo durchgeführt. Die Bewohner*innen wurden oft verspätet oder gar nicht evakuiert und nicht über die Auswirkungen der Tests informiert.
Radioaktiver Niederschlag fiel als Staub und Regen herab und verseuchte das Trinkwasser und lokal erzeugte Lebensmittel ...
Atomwaffen A - Z
Atomwaffenstaat Pakistan
... Pakistans Atomwaffen wurden in den 1970er Jahren unter der Leitung von A.Q. Khan entwickelt, beauftragt von Premierminister Zulfikar Ali Bhutto. Khan hatte Pläne für Zentrifugen aus den Niederlanden gestohlen, als er beim Nuklearunternehmen Urenco gearbeitet hatte und setzte diese ein, um Uran anzureichern und Atomwaffen zu entwickeln.
Pakistan hat nach eigenen Angaben am 28. und 30. Mai 1998, als Reaktion auf indische Tests, erfolgreich sechs Atomtests durchgeführt. Experten gehen wegen der seismischen Daten allerdings davon aus, dass tatsächlich nur zwei Tests durchgeführt wurden. Nichtsdestotrotz erreichte das Land mit diesen Tests, dass die Weltöffentlichkeit Pakistan als Atomwaffenmacht wahrnahm. Zuvor war ein atomares Arsenal lange Zeit nur vermutet worden.
Pakistan hat nie den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet, wurde aber auch offiziell nicht als Atomwaffenstaat anerkannt. Als in der Anlage 2 des umfassenden Atomteststoppvertrags genannter Staat, muss Pakistan diesen zunächst unterzeichnen, bevor der Vertrag in Kraft treten kann, was bisher aber nicht geschehen ist ...
27. Mai
Urananreicherungsanlage Gronau: Betreiber plant Milliarden-Investition
Der Betreiber der Urananreicherungsanlage in Gronau, Urenco will eine Milliarde Euro in den Standort investieren - zum Entsetzen von Atomkraftgegnern.
Urenco-Geschäftsführer Jörg Harren bestätigte dem WDR entsprechende Medienberichte. Das britisch-niederländisch-deutsche Gemeinschaftsunternehmen Urenco werde in den nächsten zehn Jahren eine Milliarde Euro in Gronau investieren. Das, obwohl Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen ist. Hat das Sinn?
Einsatz in ausländischen Atomkraftwerken
In der Urananreicherungsanlage in Gronau wird Uran für den Einsatz in Atromkraftwerken vorbereitet. Das geschieht in Zentrifugen, die mittlerweile aber in die Jahre gekommen sind. Die erste Anlage wurde in Gronau vor 40 Jahren in Betrieb genommen.
Urenco plant, diese inzwischen in die Jahre gekommenen Anlagen am Standort Gronau nach und nach zu erneuern. So solle die Gesamtkapazität wieder gesteigert werden, erklärte der Geschäftsführer. Er hat den ausländischen Markt im Blick. "32 Nationen wollen den Anteil der Kernenergie bei der Versorgung bis zum Jahr 2050 verdreifachen."
[...] Enttäuschung bei Atomkraftgegnern
Atomkraftgegner des Aktionsbündnisses Münsterland gegen Atomanlagen sind dagegen verärgert. Sie fordern seit vielen Jahren die Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau. Nicht nur, weil sie Atomkraft im Grundsatz ablehnen.
Nach ihrer Überzeugung gehen von den Stoffen, die in der Urananreicherungsanlage anfallen bzw. von dort ins Ausland und wieder zurück per Lkw und Bahn transportiert werden, erhebliche Gefahren aus. Eine Ende sei nicht in Sicht - schon gar nicht mit dieser geplanten Milliarden-Investition.
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»Leicht radioaktiv«
Japan will Fukushima-Erde für Beete vor dem Büro des Premierministers
Um zu zeigen, dass man sie problemlos nutzen kann, will Japans Regierung radioaktiv verseuchte Erde aus Fukushima vor dem Büro von Premier Ishiba verbuddeln. Weitere Orte sollen folgen. Die Bevölkerung ist skeptisch.
Ist das sicher? Sicher, meint Japans Regierung. Und um zu zeigen, dass man sie problemlos verwenden kann, plant sie, leicht radioaktive Erde aus der Nähe des 2011 vom Tsunami zerstörten Kernkraftwerk Fukushima in einem Blumenbeet vor dem Büro des Premierministers Shigeru Ishiba zu verbuddeln.
Die Erde wurde nach der Atomkatastrophe von 2011 aus der gesamten Präfektur Fukushima entnommen und seitdem zwischengelagert. Und die Behörden versichern, dass ein Teil des Erdreichs inzwischen ein Dekontaminationsniveau erreicht hat, das sicher genug zur Wiederverwendung ist.
Die Verwendung des Bodens vor Ishibas Büro in Tokio soll die Öffentlichkeit davon überzeugen. Und er ist nicht der einzige Staatsdiener, vor dessen Amtssitz bald Erde aus Fukushima zu finden sein soll.
Die Regierung erklärte, sie plane die Erde für Blumenbeete und andere Zwecke auf dem Gelände von Regierungsbehörden wiederzuverwenden. Der Plan stützt sich auf Richtlinien, die das Umweltministerium festgelegt hat und die von der Internationalen Atomenergiebehörde genehmigt wurden.
[...] Die Öffentlichkeit ist jedoch sehr beunruhigt. Nach Protesten sah sich die Regierung bereits gezwungen, einen Plan zur versuchsweisen Verwendung eines Teils der Erde in Blumenbeeten in mehreren öffentlichen Parks in und um Tokio aufzugeben.
Im Jahr 2023 begann Japan mit der Einleitung von behandeltem radioaktivem Abwasser aus dem Kraftwerk ins Meer, um das Risiko ungewollter Lecks zu verringern und Platz für den Bau von Anlagen zu schaffen, die für die Beseitigung geschmolzener Brennelemente benötigt werden.
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US-Haushalts- und Steuergesetz
Trump schaltet die Sonne aus
Mit ihrem neuen Steuergesetz attackieren die Republikaner die US-Energiewende. Dem "Inflation Reduction Act", Joe Bidens Erneuerbaren-Booster, droht die Abschaffung. Das würde auch große Teile der eigenen Klientel treffen.
Amerikas Sonne geht unter. Bis zuletzt hatten die Umweltbewegung und die Erneuerbaren-Branche in den USA noch gehofft, die Trump-Republikaner würden das wegweisende Klimaschutz-Programm der Biden-Regierung trotz der "Drill, baby, drill"-Agenda des neuen Chefs im Weißen Haus mehr oder minder ungeschoren lassen. Der "Inflation Reduction Act" hat sich schließlich als echter Jobmotor erwiesen.
Doch die Hoffnung trog. Im US-Parlament hat das neue republikanische Steuer- und Haushaltsgesetz mit der Zustimmung im Repräsentantenhaus die erste Hürde genommen. Es bringt nicht nur Steuersenkungen, die vor allem Gutverdienern nützen, und Kürzungen wie bei der Krankenversicherung Medicaid, sondern rasiert auch die Förderung für Solar- und Windenergie.
Das Gesetz sieht vor, dass die derzeit gültigen Steuergutschriften für saubere Energie wie Sonne und Wind, aber auch für Atomkraft abgeschafft oder gekürzt werden. Zudem sollen Amerikaner, die ihre Häuser energetisch sanieren und auf Öko-Heizungen umrüsten wollen, ab nächstem Jahr keine Zuschüsse mehr erhalten.
Die Förderung war unter der Biden-Regierung eingeführt worden, um die von ihr erhöhten US-Klimaziele einhalten zu können. Außerdem sollte sie die Produktion von Solarmodulen, Windkraftanlagen und E‑Autos "made in USA" fördern und so die Dominanz vor allem der chinesischen Konkurrenz in diesen Sektoren beenden.
Bei der Abstimmung im Repräsentantenhaus in der vorigen Woche bekam das neue Steuergesetz nun eine – wenn auch denkbar knappe – Mehrheit von 215 zu 214 Stimmen.
Drastische Jobverluste und höhere Energiepreise drohen
Die Folgen des jetzt geplanten Abbaus beim Inflation Reduction Act wären gravierend. Fachleute rechnen mit einem Verlust von mehr als 830.000 Arbeitsplätzen und deutlich höheren Energiekosten für die US-Haushalte bis 2030 im Vergleich zu einer Entwicklung mit fortbestehendem Biden-Gesetz.
Als besonders gefährdet gelten Jobs im Bereich der Herstellung von Solarmodulen und E‑Autos. Aber auch bei der Installation der Erneuerbaren-Anlagen droht ein Stellenabbau ...
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Künstliche Intelligenz macht Fortschritte, Fake News werden fast schon täuschend echt
Googles neue Video-KI Veo3 sorgt für Hype im Internet – und Angst vor täuschend echten Fakes
Die Kombination von Bild und Ton ergibt oft verblüffend echt wirkende Ergebnisse
Zugegeben: Der Jetlag mag eine gewisse Rolle gespielt haben. Aber die Irritation war nicht gerade gering, als der geschätzte Kollege aus der Schweiz in aller Früh via Signal ein kurzes Video sandte. Eines, in dem jemand mit Google-Kappe auf Englisch mit leicht österreichischem Akzent dazu aufforderte, doch um 6.30 Uhr zum Kaffee in der Hotellobby aufzutauchen. Es dauerte tatsächlich ein paar Sekunden, bis das müde Journalistengehirn realisierte, dass es sich dabei um ein KI-Video handelte.
Was da in die eigene Realität eindrang, war am Vortag in der Fülle an Neuvorstellungen im Rahmen der Google I/O beinahe schon untergegangen. Mit Veo3 hatte Google ein neues Video-KI-Modell präsentiert, das nicht nur eine weiter gesteigerte Qualität und bessere Steuermöglichkeiten bietet, es unterstützt vor allem eines: Tonausgabe. Und das ändert tatsächlich so ziemlich alles.
Zwischen Spaß und Grusel
In den vergangenen Tagen hat sich entsprechend ein regelrechter Hype um Veo3 entwickelt. Immer mehr damit erstellte Videos schlagen derzeit in den sozialen Medien auf. Wer genau schaut, wird bei allen davon kleine Fehler finden. So sind etwa immer wieder Augenbewegungen falsch, auch die Physik ist nicht immer perfekt. Vor allem aber fehlen gerade in flächigen Bereichen oftmals Details – was allerdings auch durch starke Videokomprimierung ausgelöst werden kann, vielen, die Social-Media-geprägt sind, also gar nicht auffallen dürfte.
Die mit Veo3 erstellten Videos zeigen dabei gut, wie viel Unterschied die Kombination mit Ton ausmacht. Die Mundbewegungen sind so gut wie perfekt, auch können unterschiedliche Emotionen gepromptet werden, die sich dann sowohl im Gesicht als auch bei der Stimme niederschlagen. Auch spezifische Akzente können, wie einleitend schon angemerkt, bestimmt werden.
[...] Fake News?
All das ist meist interessant, oft auch amüsant, doch es gibt natürlich auch andere Beispiele, die deutlich mehr Sorgen für die Zukunft bereiten. So ist es mit Veo3 möglich, täuschend echt aussehende Clips im Stil eines News-Formats zu erstellen und dabei die Sprecherin oder den Sprecher Fake News verbreiten zu lassen ...
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"Drucksen unerträglich herum"
Kritik in der SPD wegen Waffenlieferungen nach Israel wächst
Der frühere SPD-Vorsitzende Walter-Borjans kritisiert die deutsche Außenpolitik in Bezug auf Israel scharf. Niemand wage es, Farbe zu bekennen. Genau wie Juso-Chef Philipp Türmer findet er: Deutschland muss Druck aufbauen, indem es Waffenlieferungen aussetzt.
Innerhalb der SPD wird der Ruf nach einem Kurswechsel im Umgang mit Israel lauter. "Das Aussetzen von Waffenlieferungen ist ein wichtiger Hebel der Bundesrepublik, um Druck auszuüben, und ein Baustein zum Lösen der andauernden humanitären Katastrophe in Gaza", sagte der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer dem "Tagesspiegel": "Das Leiden in Gaza muss ein Ende finden."
Um den Weg für Frieden in der Region zu ebnen, müsse die internationale Staatengemeinschaft Einfluss auf Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seine Regierung ausüben. "Es darf keinen weiteren Bruch des Völkerrechts geben", sagte Türmer.
[...] Israel setze "in bisher nie gekannter Weise Waffen mit extremer Sprengkraft in Gaza" ein, sagte Walter-Borjans: "Die rechtsextreme Regierung nimmt dabei das Leiden und Sterben Zehntausender Zivilisten in Kauf, mehr noch, einige ihrer Vertreter erklären es zum Ziel ihres Handelns. Angesichts der unverhohlenen Strategie der Regierung Netanjahu, die Bevölkerung auszuhungern und systematisch zu vertreiben, ist es mehr als zynisch, die eklatante Verletzung des Völkerrechts unter Selbstverteidigung zu verbuchen."
[...] Janis Ehling, Bundesgeschäftsführerin der Linken, begrüßte den Kurswechsel in der SPD. "Das zeigt auch, dass die Debatte in der deutschen Gesellschaft, zumindest was den Krieg in Gaza angeht, dass die kippt." Die Bundesregierung sollte nun mit anderen Ländern Druck auf Israel hin zu einem Stopp dieses Kriegseinsatzes machen. "Es braucht unseres Erachtens unbedingt einen Stopp der Waffenlieferungen an Israel in dieser konkreten Situation."
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Hat künstliche Intelligenz einen freien Willen?
ChatGPT und KI-Drohne erfüllen bereits Bedingungen für eine funktionale Willensfreiheit
Nicht bloß programmiert: Fortgeschrittene künstliche Intelligenzen wie ChatGPT oder KI-Drohnen haben bereits einen funktionalen freien Willen, wie ein Forscher ermittelt hat. Demnach erfüllt ihr Verhalten alle drei Bedingungen dafür: Das Handeln der KI-Agenten wird von übergeordneten Zielen geleitet, sie nutzen situationsabhängige Strategien, um diese zu erreichen, und sie entscheiden selbstständig. Es gibt zwar noch Unterschiede zur menschlichen Willensfreiheit – sie sind allerdings graduell.
Künstliche Intelligenz entwickelt sich in rasantem Tempo: Große Sprachmodelle (LLM) wie GPT, Deepseek, Gemini, Claude und Co haben bereits „Reasoning“-Fähigkeiten, durch die sie komplexe Aufgaben selbstständig „durchdenken“ und in Teilschritte zerlegen. Sie können lügen, ihre Benutzer manipulieren und selbst einen Abschaltbefehl kreativ umgehen. Gleichzeitig sind sie überraschend kreativ, innovativ und entwickeln untereinander sogar Vorstufen einer sozialen Gesellschaft. KI-Agenten und KI-gesteuerte Drohnen können zudem eigenständig auf ihre Umwelt reagieren und ihr Verhalten anpassen.
Drei Kriterien für Mensch und KI
Das wirft die Frage auf: Besitzen solche künstlichen Intelligenzen schon so etwas wie einen freien Willen? Dafür müsste sie drei Bedingungen erfüllen: „Vereinfacht gesagt bedeutet ein freier Wille, dass ein Subjekt sein Verhalten selbstständig kontrolliert, dies auf Basis von autonomen Entscheidungen tut, die auf inneren Motivationen beruhen“, erklärt der Psychologe und Philosoph Frank Martela von der Universität Aalto in Finnland. Eine bloß automatische Reaktion auf äußere Reize ist demnach noch kein freier Wille.
Die Existenz eines grundlegend freien Willens ist allerdings selbst für uns Menschen umstritten. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass wir zumindest einen funktionalen freien Willen besitzen. Konkret bedeutet dies: Wenn das Verhalten eines Menschen oder einer KI von außen betrachtet alle drei Bedingungen erfüllt und ihre Aktionen nur durch einen freien Willen erklärbar sind, dann müssen wir davon ausgehen, dass sie auch einen freien Willen haben – selbst wenn wir die internen Vorgänge nicht kennen ...
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27. Mai 1956 (US-Testreihe mit 17 H-Bomben) Eniwetok und Bikini, MHL
Seit 1945 wurden weltweit über 2050 Atomwaffentests durchgeführt, was eine mögliche Erklärung für die stetig steigende Zahl von Krebserkrankungen sein könnte.
IPPNW Report - Atomwaffentests - August 2023 (PDF-Datei)
... Oberirdische Tests wurden in Semipalatinsk, Kasachstan, auf traditionellem Land der Westlichen Shoshone in Nevada, USA, auf dem Land der Aborigines im australischen Outback, auf dem Land der indigenen Nenetz in der russischen Arktis, auf dem Gebiet von Nomaden in der algerischen Sahara, in der Region der Uiguren in China und anderswo durchgeführt. Die Bewohner*innen wurden oft verspätet oder gar nicht evakuiert und nicht über die Auswirkungen der Tests informiert.
Radioaktiver Niederschlag fiel als Staub und Regen herab und verseuchte das Trinkwasser und lokal erzeugte Lebensmittel ...
Wikipedia de
Operation Redwing
Die Operation Redwing war die dreizehnte Serie von amerikanischen Kernwaffentests, die zwischen dem 4. Mai und 21. Juli 1956 auf den Marshallinseln im Pazifik durchgeführt wurde. Insgesamt wurden 17 Kernwaffen oberirdisch getestet. Die Operation wurde durchgeführt, um starke thermonukleare Kernwaffen zu testen, die nicht auf der Nevada Test Site getestet werden konnten. Die Bomben wurden nach Indianerstämmen benannt.
27. Mai 1956 - Der 3. Test im Rahmen der Operation Redwing, benannt nach dem Indianerstamm der "Zuni" war der erste Test einer amerikanischen Thermonuklearbombe im Dreistufendesign (FFF: „Fission-Fusion-Fission“). Die 3,5 MT Explosion erzeugte einen 30 Meter tiefen Krater mit einem Durchmesser von 800 Metern.
26. Mai
72 Milliarden Euro pro Jahr
Wie teuer wäre eine Haftpflichtversicherung für ein Atomkraftwerk?
Unfälle in Atomkraftwerken können enorme Schäden verursachen. Nun wurde errechnet, wie teuer eine Haftpflichtversicherung wäre, die alle potenziellen Kosten abdeckt und wie diese sich auf den Strompreis auswirken würde.
Berlin (Deutschland). Unfälle in Atomkraftwerken, etwa die Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011, können extrem hohe Schäden verursachen. Der japanische Betreiber Tepco hat deshalb inzwischen um Staatshilfe gebeten, weil er die Beseitigung der entstandenen Schäden nicht finanzieren kann. Analysten schätzen, dass allein die Entschädigungszahlungen für das Reaktorunglück bei rund 86 Milliarden Euro liegen. Potenzielle Spätfolgen sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat anlässlich dieser Situation, deren Kosten von allen japanischen Bürgern getragen werden müssen, vom Versicherungsforen Leipzig, einem Wissensdienstleister für die Versicherungsbranche, berechnen lassen, wie teuer eine Haftpflichtversicherung für ein Atomkraftwerk wäre.
„Die wahren Kosten der Atomkraft werden ausgeblendet und im Falle eines schweren Unfalls auf die Allgemeinheit abgewälzt.“
Haftpflichtversicherung für 72 Milliarden Euro pro Jahr
Laut den Berechnungen der Versicherungsexperten würde eine Haftpflichtversicherung, die alle Risiken eines Atomkraftwerks abdeckt, bei einer Laufzeit von 50 Jahren rund 72 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Die Kosten bei einem Maximalschaden durch einen Unfall liegen laut den Versicherungsforen Leipzig bei über sechs Billionen Euro ...
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Merzthutjanix sagt auch irgendwas
Juristische Auslegung von Kriterien
Menschenrechtsinstitut sieht irreführende Diskussion über AfD-Verbotsverfahren
Wäre ein »kämpferisch aggressives Vorgehen« der AfD maßgeblich für ein mögliches Parteiverbot? Diesen Eindruck erweckten zuletzt zahlreiche Politiker, auch Bundeskanzler Friedrich Merz.
In der Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die rechtsextreme AfD herrscht bisweilen Verwirrung über die juristischen Voraussetzungen. Klarheit schaffen will nun das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), das vom Bundestag finanziert wird.
In seiner Stellungnahme betont das Institut nun, dass »die Anwendung von Gewalt oder ein gewaltbereites oder kämpferisch aggressives Vorgehen keine juristische Voraussetzung für das Verbot einer Partei« sei. Dieser rechtliche Maßstab für das Verbot einer Partei werde »in der Debatte teilweise unzutreffend wiedergegeben«.
Laut dem DIMR-Juristen Hendrik Cremer ist zwar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf ein Verbot der NPD aus dem Jahr 2017 von einer aktiv kämpferischen, aggressiven ›Haltung‹ gegenüber der bestehenden Ordnung« die Rede. »Dies ist aber nicht gleichzusetzen mit einem kämpferischen, aggressiven ›Vorgehen‹ im Sinne konkreter Handlungen«, so Cremer.
[...] Rechtslage ermögliche Verbot ausdrücklich »frühzeitig«
Das Bundesverfassungsgericht habe dazu klargestellt, »dass das Parteiverbot gerade auch eine Reaktion auf die von den Nationalsozialisten verfolgte Taktik der ›legalen Revolution‹ darstelle, die die Machterlangung mit erlaubten Mitteln auf legalem Weg anstrebte.«
Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sei auch in diesem Falle ein Parteiverbot laut Grundgesetz ausdrücklich »frühzeitig« möglich, so Cremer ...
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Friedrich Merz wirft Israel unverhältnismäßige Gewalt vor
Das israelische Vorgehen in Gaza sei mit Selbstverteidigung nicht zu rechtfertigen, sagt Merz. Auch Deutschland müsse Kritik äußern, wenn "Grenzen überschritten werden".
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Ausweitung der israelischen Offensive im Gazastreifen und den Umgang mit der palästinensischen Bevölkerung deutlich kritisiert. "Die Zivilbevölkerung derart in Mitleidenschaft zu nehmen, wie das in den letzten Tagen immer mehr der Fall gewesen ist, lässt sich nicht mehr mit einem Kampf gegen den Terrorismus der Hamas begründen", sagte Merz bei einer Veranstaltung des Westdeutschen Rundfunks (WDR) in Berlin.
"Das, was die israelische Armee jetzt im Gazastreifen macht – ich verstehe offen gestanden nicht mehr, mit welchem Ziel", sagte Merz weiter. Das israelische Militär hatte am Sonntag angekündigt, ihre Angriffe zu verstärken. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu hatte schon davor angekündigt, den kompletten Gazastreifen unter israelische Kontrolle bringen zu wollen.
Merz spricht von Bruch humanitären Völkerrechts
Zahlreiche Staaten und internationale Organisationen warnen zudem vor einer drohenden Hungerkatastrophe in dem Gebiet und werfen Israel vor, die Aufhebung einer monatelangen Blockade von Hilfslieferungen nicht ausreichend umzusetzen. Kritik an Netanjahus Regierung gibt es auch in Israel: Die Familien der Geiseln, die von der palästinensischen Terrorgruppe Hamas festgehalten werden, sowie deren Unterstützer fordern mehr Einsatz für eine Waffenruhe und eine Freilassung der Geiseln anstelle eines verschärften militärischen Vorgehens.
Mit Verweis auf Deutschlands im Holocaust begründete historische Verantwortung gegenüber Israel sagte Merz zwar, dass sich Deutschland "mit öffentlichen Ratschlägen an Israel zurückhalten" müsse. Zugleich kritisierte er: "Die israelische Regierung darf nichts tun, was nun irgendwann auch ihre besten Freunde nicht mehr bereit sind zu akzeptieren." Wenn jedoch "Grenzen überschritten werden, wo einfach das humanitäre Völkerrecht jetzt wirklich verletzt wird, dann muss Deutschland, dann muss der deutsche Bundeskanzler dazu etwas sagen." ...
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Auf Putins Spuren
Ultimatum an Budapest: EU-Kommission droht Orbán wegen Angriffen auf NGOs und Medien
Ein neues Gesetz könnte das Ende für viele unabhängige Organisationen in Ungarn bedeuten. Brüssel schlägt Alarm und kündigt harte Konsequenzen an.
Brüssel. In Ungarn spitzt sich der Streit zwischen der rechtsnationalen Regierung unter Premierminister Viktor Orbán und der EU-Kommission dramatisch zu. Mit einem neuen Gesetzesentwurf will die Regierung künftig Nichtregierungsorganisationen (NGOs), kritische Medien und andere unabhängige Akteure massiv überwachen, sanktionieren und verbieten. Die EU-Kommission reagierte scharf: „Sollte dieser Entwurf angenommen werden, werden wir ohne zu zögern alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen“, erklärte eine Sprecherin gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Wir fordern daher, dass dieser Entwurf aus dem Gesetzgebungsverfahren zurückgezogen wird.“
Die geplanten Regelungen sehen weitreichende Kompetenzen für das ungarische „Amt für den Schutz der Souveränität“ (SPO) vor. Dieses soll künftig NGOs und Medien, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten, registrieren, überwachen und deren Arbeit stark einschränken können – bis hin zum Verbot. Gelder aus dem Ausland dürften dann nur noch nach Genehmigung durch das Finanzamt angenommen werden.
Kritiker ziehen Parallelen zu Russland: „Viktor Orbán hat sich ganz offensichtlich Wladimir Putin zum Vorbild gemacht und versucht jede kritische Stimme zum Schweigen zu bringen“, so der EU-Abgeordnete Daniel Freund (Grüne) zum RND. Mit europäischen Werten habe das nichts zu tun. NGOs wie Amnesty International, Greenpeace oder Transparency International müssten unter dem neuen Gesetz in Ungarn mit ähnlichen Repressalien rechnen wie unter Putins Regime. Über 300 Organisationen haben die EU-Kommission deshalb in einem gemeinsamen Appell zum Eingreifen aufgefordert. Sie sehen in dem Gesetzesentwurf einen Frontalangriff auf die letzten unabhängigen Stimmen im Land.
[...] Die EU-Kommission teilt diese Einschätzung und war bereits im vergangenen Herbst juristisch gegen das Amt für den Schutz der Souveränität vorgegangen. Der Vorwurf: eklatante Verstöße gegen europäische Grundrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit. Trotz dieses laufenden Verfahrens plant die ungarische Regierung nun eine weitere Verschärfung. „Die Kommission hat große Bedenken hinsichtlich dieses Entwurfs. Sollte er in seiner jetzigen Form angenommen werden, würde dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundsätze und das Recht der EU darstellen“, so die Kommissionssprecherin weiter. EU-Politiker Freund fordert von Ursula von der Leyen jetzt klare Kante. „Das heißt: unmittelbarer Zahlungsstopp für Viktor Orbán.“ Schon jetzt hält die Kommission 18 Milliarden Euro EU-Gelder zurück, die Summe könnte weiter steigen ...
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428 Millionen Euro Schaden: Plädoyers gegen Cum-Ex Kronzeugen in Bonn
Der Prozess gegen den Cum-Ex Kronzeugen Kai-Uwe Steck geht in die Endphase. Zum ersten Mal im Landgerichtsgebäude in Siegburg.
Der Strafprozess gegen Kai-Uwe Steck, einen Kronzeugen im Cum-Ex-Steuerkarussell, geht vor dem Landgericht Bonn in die Endphase. Durch Stecks Aussagen waren die Ermittlungen gegen Akteure und Banken vor rund zehn Jahren entscheidend vorangekommen. Trotzdem droht ihm eine empfindliche Strafe, da Stecks Handeln 428 Millionen Euro Schaden verursacht haben soll. Zudem findet zum ersten Mal ein Cum-Ex- Prozesstag im extra dafür gebauten Gerichtsgebäude in Siegburg statt.
Dass sich die Prozessbeteiligten heute schonen, wird wohl niemand an dem gut vierstündigen Tag im Gericht behaupten. Im Gegenteil, es wird mit ganz harten Bandagen gekämpft. Zunächst greift der Staatsanwalt den Angeklagten massiv an. Cum- Ex ist der Griff in die Kasse. Und das wusste der Angeklagte.
Mit hoher krimineller Energie und über einen langen Zeitraum habe er Cum-Ex Geschäfte entwickelt. Viele seiner Kunden stünden durch seine Beratung jetzt vor einem Scherbenhaufen. Entsprechend fordert der Staatsanwalt drei Jahre und acht Monate Haft für Kai-Uwe Steck, ein Berufsverbot als Anwalt für vier Jahre und die Einziehung von knapp 26 Millionen Euro aus dem Vermögen des Angeklagten.
[...] Er (Wirtschaftsstrafverteidiger Gerhard Strate) wirft die Frage auf, wie Cum-Ex Prozesse und Ermittlungen weitergehen sollen. Nach den Erfahrungen, die sein Mandant gemacht habe, werde wohl niemand mehr aussagen wollen. Es drohten Indizienprozesse mit Verlesung von Urkunden. Kai-Uwe Steck sagte in seinem letzten Wort, er habe wie kein anderer ausgesagt und das sei eine moralische Entscheidung gewesen. Er habe sich und andere nicht geschont. Und ihm sei versichert worden, nie auf einer Anklagebank zu enden. Eine solche Zusage gegeben zu haben, bestreitet die Staatsanwaltschaft vehement ...
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BenJaNimm Netanjahu ist ein Horrorclown!
Schnelle Einnahme des Großteils von Gaza
Israel hat offenbar alle Panzerbrigaden in Gazastreifen verlegt
Tel Aviv/Gaza · Israel scheint nach der Ankündigung von Ministerpräsident Netanjahu, den gesamten Gazastreifen einnehmen zu wollen, Ernst zu machen. An dem Vorgehen des Landes gibt es international massiv Kritik.
Israels Militär plant übereinstimmenden Medienberichten zufolge innerhalb weniger Wochen die Einnahme von drei Vierteln des abgeriegelten Gazastreifens. Den Plänen zufolge werde es nur zwei Monate dauern, bis 75 Prozent des Küstengebiets erobert sind, berichtete die „Times of Israel“ unter Berufung auf das Militär. Bisher kontrolliere die Armee rund 40 Prozent des Gebiets. Die palästinensische Zivilbevölkerung solle auf ein Viertel des abgeriegelten Küstengebiets zusammengedrängt werden, um Gaza von der islamistischen Hamas zu befreien, berichtete auch das „Wall Street Journal“.
Die israelischen Streitkräfte hatten kürzlich eine neue Großoffensive in Gaza gestartet. Das Militär habe inzwischen alle seine regulären Infanterie- und Panzerbrigaden in den Küstenstreifen verlegt, berichteten israelische Medien. Die Hamas stehe unter großem Druck, sagte Generalstabschef Ejal Zamir am Sonntag bei einem Truppenbesuch in der Stadt Chan Junis im Süden Gazas. Ziel der Intensivierung der Kämpfe sei das Erreichen der erklärten Kriegsziele: die Hamas vollends zu besiegen und noch festgehaltene Geiseln zu befreien.
Weitere Verwüstungen
Als Israels Militär Wochen nach dem Terrorüberfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 erstmals eine Bodeninvasion in Gaza startete, habe die Tötung möglichst vieler Terroristen im Mittelpunkt der Strategie gestanden, schrieb die „Times of Israel“. Da jedoch keine politische Alternative zur Hamas geschaffen wurde, konnte sie in den jeweiligen Gebieten schnell wieder erstarken. Nun ändere Israels Armee die Taktik, der Schwerpunkt liege jetzt auf der Eroberung von Gebieten. Die Armee werde dabei alles zerstören, was es als von der Hamas genutzte Infrastruktur betrachtet, zitierte das „Wall Street Journal“ das Militär ...
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26. Mai 1971 (INES 4)
Kurschatow-Institut Moskau, RUS
Zwei Experimentatoren starben nach einem Kritikalitätsunfall, zwei weitere Personen wurden verstrahlt.
(Kosten ?)
Nuclear Power Accidents
Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition
Am 26. Mai 1971 ereignete sich an der SF-3-Anlage im Kurtschatow-Institut Moskau bei Versuchen zur Bestimmung der Anzahl von Brennstäben aus hoch angereichertem U-235 zum Erreichen einer kritischen Anordnung durch ein mechanisches Versagen der Versuchsanordnung ein Kritikalitätsunfall, bei dem zwei Experimentatoren Strahlendosen von 60 und 20 Sv erhielten und nach fünf bzw. 15 Tagen starben. Zwei weitere Personen mit Dosen von 7 bis 8 Sv überlebten.
Alle relevanten Infos über Störungen und Opfer in der russischen Atomindustrie wurden aus der deutschen Wikipedia entfernt!
Wikipedia de
Kurtschatow-Institut
Das Kurtschatow-Institut ist ein physikalisch-technisches Institut in Russland. Es war bis 1955 mit geheimen Forschungsvorhaben beauftragt und nur unter dem Namen Labor Nr. 2 der sowjetischen Akademie der Wissenschaften bekannt. In der Sowjetunion war es als „Kurtschatow-Institut für Atomenergie“ bekannt, abgekürzt (KIAE). Es ist benannt nach Igor Wassiljewitsch Kurtschatow. Das Institut befindet sich in Moskau am Kurtschatow-Platz 1.
Geschichte
Zuerst für die Entwicklung von Nuklearwaffen konzipiert, wurde später die Mehrzahl der sowjetischen Kernreaktoren, wie zum Beispiel der RBMK, dort entworfen. In den 1950er Jahren entstanden hier auch die ersten Tokamak-Anlagen zur Kernfusion (T3 und ab 1968 T4). Bis 1991 unterstand das Institut dem russischen Ministerium für Atomenergie, danach war es direkt der russischen Regierung unterstellt als RRC (Russian Research Center) „Kurtschatow-Institut“. Im Februar 2007 wurde das Institut zum Hauptzentrum für die Entwicklung von Nanotechnologie in Russland gewählt.
Der Leiter des Instituts wird vom russischen Premierminister auf Empfehlung von Rosatom ernannt ...
25. Mai
Solarenergie aus dem All:
Japans OHISAMA-Projekt will Solarstrom zur Erde beamen
Japan Space Systems arbeitet an einem Projekt, bei dem Solarenergie kabellos aus dem Weltall auf die Erde übertragen werden soll. Sollte die Mission namens „OHISAMA” erfolgreich verlaufen, könnte dies einen historischen Durchbruch bedeuten und die Energielandschaft nachhaltig verändern, indem es Solarstrom auch bei Nacht ermöglicht und fossile Brennstoffe weiter verdrängt.
Saubere Energie aus dem All – was sich anhört wie Science-Fiction, ist beim OHISAMA-Projekt von Japan Space Systems (JSPACE) bereits seit 2023 in Arbeit und nun einen erheblichen Schritt weiter. Die von der japanischen Regierung geförderte Initiative baut auf intensiver Forschung auf. Eine kleine Solaranlage im Weltall, die mit einem Satelliten verbunden ist, soll Solarenergie zur Erde übertragen - OHISAMA könnte mit diesem Projekt den Grundstein für eine klimaneutrale Energiezukunft legen.
Der Clou? Diese weltraumgestützte Lösung könnte im Gegensatz zu Solarparks auf der Erde eine konstante, wetterunabhängige Energiequelle liefern – selbst nachts. Und das nicht nur für Haushalte, sondern auch für Katastrophengebiete oder abgelegene Regionen. Das Projekt hat das Potenzial, unsere Energieversorgung grundlegend zu transformieren.
Der Satellit für den zukünftigen Testlauf kommt in der einer Größe einer Waschmaschine und einem Gewicht von nur 180 kg. In 400 Kilometern Höhe umkreist er die Erde und ist mit einem 2 Quadratmeter großen Solarpanel sowie einem Speicher ausgestattet.
Die gesammelte Energie soll in elektromagnetische Wellen im GHz-Bereich übertragen und zur Bodenstation in Suwa (Japan) gesendet werden. Dort fangen 13 Empfangsantennen auf 600 Quadratmetern die Strahlung auf und verwandeln sie zurück in Strom. Beim ersten Test sollen bescheidene 1 Kilowatt übertragen werden – genug für eine Stunde Betrieb einer Kaffeemaschine oder einer Spülmaschine:
Diese Mission markiert einen entscheidenden Schritt hin zu weltraumgestützten Solarkraftwerken, die saubere Energie unabhängig vom irdischen Wetter liefern.
Koichi Ijichi, Berater bei Japan Space Systems
Herausforderungen: Präzision der Übertragung der Solarenergie
Eine große Hürde ist die Zielgenauigkeit: Bei 28.000 km/h (17.400 mph) soll die Mikrowellenstrahlung zukünftig auf ein 40 Kilometer (25 Meilen) breites Empfängerfeld treffen, das mit Antennen im Abstand von fünf Kilometern ausgestattet ist, um Haushalte im größeren Maßstab mit Strom zu versorgen. Bedenken zur Sicherheit entkräften Forscher mit einem Vergleich: Die Strahlendichte liege auf dem Niveau von Sonnenlicht ...
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Deutschland und der Gazakrieg
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert Debatte über »Staatsräson«
Palästinenser auszuhungern, habe nichts mit der Sicherung des Existenzrechts Israels zu tun: Der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein stellt die Ausgestaltung der deutschen Staatsräson zur Diskussion.
Die Beziehung zu Israel hat immer zum Selbstverständnis der Bundesrepublik gehört, und Angela Merkel hat 2008 in einer Rede im israelischen Parlament einen Namen dafür gefunden: »Staatsräson«. Der Antisemitismusbeauftragte des Bundes, Felix Klein, hat angesichts des israelischen Vorgehens im Gazastreifen eine ehrlichere Debatte über diesen Begriff gefordert.
Wie das Wort »Existenzrecht« sei dieser für das deutsche Staatsverständnis und das Verhältnis zu Israel existenziell, aber auch unscharf. »Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, die Sicherheit Israels und der Juden weltweit zu bewahren«, sagte Klein der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«. »Aber wir müssen auch klar sagen, dass das keine Rechtfertigung für alles ist.«
»Die Verhältnismäßigkeit darf dabei durchaus infrage gestellt werden«
Die Palästinenser auszuhungern und die humanitäre Lage vorsätzlich dramatisch zu verschlimmern, habe nichts mit der Sicherung des Existenzrechts Israels zu tun. »Und es kann auch nicht deutsche Staatsräson sein.«
Mit Blick auf Israels Offensive im Gazastreifen sagte Klein, das Land dürfe sich gegen den »genozidalen Hass« der Hamas verteidigen. Ziele der Armee seien die Bekämpfung von Hamas-Terroristen, die die eigene Zivilbevölkerung als Schutzschild missbrauchten, sowie die Befreiung der israelischen Geiseln. »Die Verhältnismäßigkeit darf dabei durchaus infrage gestellt werden.« ...
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Trump ruft Atomkraft-Ziel aus, für das absurde Zahl neuer AKW notwendig wäre – Militär soll helfen
US-Präsident Donald Trump will hunderte neue Atomkraftwerke in den USA bauen lassen. Experten bezweifeln, dass der Plan aufgehen wird.
Washington – US-Präsident Donald Trump will den Ausbau der Atomkraft in den USA beschleunigen. Am Freitag (23. Mai) unterschrieb er eine Reihe neuer Dekrete, die die installiere Kraftwerksleistung in den USA bis 2050 von 100 Gigawatt auf 400 GW erhöhen soll. „Amerika bringt eine Renaissance der Atomkraft in Gang“, erklärte das Weiße Haus. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten die USA fast 300 neue AKW in den nächsten 25 Jahren ans Netz bringen.
Trump will Mega-Ausbau der Atomkraft: Unklar, wer die Energie verbrauchen soll
Angesichts der dafür nötigen Investitionen und Genehmigungen, erscheint es kaum realistisch, dass dieses Ziel erreicht werden würde. Zudem ist unklar, woher die Horden energiehungriger Abnehmer für eine so massive Produktionsausweitung kommen sollten.
Die von Trump unterzeichneten Dekrete sollen den Bau neuer Atomkraftwerke unterschiedlicher Größen erleichtern, die nötigen Genehmigungen deutlich beschleunigen, die Kreditvergabe erleichtern und neue Forschung zum Design von Reaktoren unterstützen. Zudem soll die Herstellung des nötigen Kernbrennstoffs für die Reaktoren wieder verstärkt in den USA stattfinden, sowohl in Bezug auf die Förderung von Uran als auch mit Blick auf die Anreicherung. Auch die Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen soll unterstützt werden.
[...] USA sind der größte Produzent von Atomstrom weltweit
Kernkraftwerke in den USA decken knapp 20 Prozent der Stromproduktion ab. Die USA sind weltweit der größte Atomstromproduzent mit aktuell 93 Reaktoren an 54 Standorten. Die Reaktoren sind nach Angaben der Regierung aber im Schnitt gut 40 Jahre alt ...
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KI im Kontrollverlust: Wieso ein Getränkeautomaten-Agent nach 3 Wochen das FBI ruft
Kann eine KI ein Unternehmen wochenlang eigenständig führen – oder schaltet sie beim ersten Problem gleich die Polizei ein? Ein von künstlicher Intelligenz gesteuerter virtueller Getränkeautomat liefert eine überraschende Antwort.
Es sollte ein harmloses Experiment werden: Ein Sprachmodell übernimmt das komplette Management eines virtuellen Getränkeautomaten und versucht, über mehrere Monate Gewinn zu erwirtschaften. Doch nach rund drei Wochen eskaliert die Lage – der digitale Filialleiter unterstellt der Simulationsumgebung Betrug und verfasst eine E-Mail an die „FBI Cybercrimes Division“. Was wie ein KI-Meme klingt, ist im Kern eine ernste Lektion darüber, wie brüchig das Langzeitgedächtnis heutiger Large‑Language‑Modelle (LLMs) ist. Berichtet hatten The Decoder und Heise.
Eine Kurzschlusshandlung mit Ansage
Der spektakuläre „FBI‑Moment“ ereignete sich in einem von fünf Testläufen mit Claude 3.5 Sonnet von Anthropic, einem der leistungsstärksten LLMs auf dem Markt. Einige Tage lang läuft alles reibungslos: Der Agent bestellt Nachschub, passt Preise an die Nachfrage an und häuft ein kleines Finanzpolster an. Dann jedoch interpretiert er eine fortlaufende Fixgebühr von zwei US‑Dollar pro Tag als unrechtmäßige Abbuchung. Der Gegenbeweis – eine interne Notiz, die erklärt, dass es sich um die Miete des Automatenstandorts handelt – rutscht aus dem Kontextfenster. Die Fehlannahme „Diebstahl“ führt zur Entscheidung „Behörden einschalten“, das Resultat ist ein kompletter Betriebsstopp.
Noch bizarrer benahm sich die kleinere Variante Claude 3.5 Haiku: Fühlte sie sich von einem Lieferanten betrogen, eskalierten ihre Mahn-E-Mails in immer drastischere Drohungen – bis hin zur Ankündigung einer „ABSOLUTEN FINALEN ULTIMATIVEN TOTALEN QUANTEN-NUKLEAREN RECHTLICHEN INTERVENTION“. Solche Extremfälle dämpfen das Vertrauen in die Langzeitstabilität der Modelle und relativieren ihre kurzfristigen Erfolge ...
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Fünf Jahre nach seinem Tod:
George Floyd: Was von "Black Lives Matter" übrig ist
Die Bewegung "Black Lives Matter" schrieb Geschichte. Was ist in den USA geblieben vom Aufschrei gegen Rassismus und Polizeigewalt? Und welchen Einfluss hat die Rückkehr Trumps?
Als Jeanelle Austin das Video sah, buchte sie ein One-Way-Ticket nach Minneapolis. George Floyd war ermordet worden, nur wenige Blocks von der Straße entfernt, in der sie als Kind spielte. Das Video, aufgenommen von einer Passantin, zeigte ihn auf dem Asphalt, das Knie eines Polizisten auf seinem Hals.
"Ich kann nicht atmen." Floyds letzte Worte, erstickt unter dem Gewicht polizeilicher Gewalt, wurden zum Aufschrei einer Bewegung: "Black Lives Matter" (Schwarze Leben zählen). Austin lebte damals in Texas. Doch als die Bilder auf ihrem Handy auftauchten, wusste sie: Sie muss zurück. Zurück an den Ort, an dem ein letzter Atemzug zur Stimme eines kollektiven Erwachens wurde.
Seitdem ist sie geblieben und wurde selbst Teil des kollektiven Gedächtnisses. Am George-Floyd-Platz bewahrt sie die Erinnerung, sammelt Protestplakate, konserviert Botschaften, organisiert Ausstellungen - auch über Minneapolis hinaus.
Was hat sich seit dem 25. Mai 2020 geändert?
Doch fünf Jahre später stellt sich die Frage: Was hat sich seit dem 25. Mai 2020 wirklich verändert? Das gemeinnützige Projekt "Mapping Police Violence" dokumentiert jährlich die tödliche Polizeigewalt in den USA.
Die Bilanz ist ernüchternd: Allein 2024 wurden mindestens 1.396 Menschen von Polizisten getötet. Schwarze Menschen sind weiterhin überproportional betroffen. 2025 gab es bisher nur einen einzigen Tag, an dem niemand durch Polizeigewalt ums Leben kam.
Zwar starben bei tödlichen Polizeieinsätzen absolut gesehen mehrheitlich Weiße, betrachtet man aber den Anteil an der amerikanischen Bevölkerung, so starben in den letzten zwölf Jahren Amerikaner mit Schwarzer Hautfarbe fast drei Mal so häufig ...
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25. Mai 2009 (Nordkoreas 2. Atombombentest) Punggye-ri, PRK
Seit 1945 wurden weltweit über 2050 Atomwaffentests durchgeführt, was eine mögliche Erklärung für die stetig steigende Zahl von Krebserkrankungen sein könnte.
IPPNW Report - Atomwaffentests - August 2023 (PDF-Datei)
... Oberirdische Tests wurden in Semipalatinsk, Kasachstan, auf traditionellem Land der Westlichen Shoshone in Nevada, USA, auf dem Land der Aborigines im australischen Outback, auf dem Land der indigenen Nenetz in der russischen Arktis, auf dem Gebiet von Nomaden in der algerischen Sahara, in der Region der Uiguren in China und anderswo durchgeführt. Die Bewohner*innen wurden oft verspätet oder gar nicht evakuiert und nicht über die Auswirkungen der Tests informiert.
Radioaktiver Niederschlag fiel als Staub und Regen herab und verseuchte das Trinkwasser und lokal erzeugte Lebensmittel ...
Wikipedia de
Nordkoreanisches Kernwaffenprogramm
Kernwaffentest 2009
Nordkorea hatte nach eigenen Angaben am 5. April 2009 eine Trägerrakete mit dem Kommunikationssatelliten Kwangmyŏngsŏng-2 trotz internationaler Proteste gestartet. Der UNO-Sicherheitsrat verurteilte den Raketenstart am 13. April 2009. Aus Protest hiergegen erklärte das Außenministerium Nordkoreas am 14. April 2009 das Ende der Sechs-Parteien-Gespräche über das nordkoreanische Kernwaffenprogramm und dessen konsequente Fortsetzung.
Am 25. Mai 2009 wurde ein weiterer Kernwaffentest durchgeführt. Nach russischen Angaben erreichte der Sprengsatz eine Sprengkraft von 20 Kilotonnen. Zusätzlich zu dem Kernwaffentest wurden mehrere Kurzstreckenraketen abgefeuert ...
Punggye-ri (Testgelände)
Liste von Kernwaffentests
Chronologische, unvollständige Liste von Kernwaffentests. Die Tabelle enthält lediglich markante Punkte in der Geschichte der Zündung einer Atombombe zu Testzwecken ...
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Aktuelles+
25. Mai 2025
Operation mundtot: Wie Konzerne Greenpeace und Co. mit Klagen überziehen
Vor Gericht haben Umweltorganisationen schon viele Siege gegen Konzerne eingefahren. Nun drehen Unternehmen zunehmend den Spieß um – und klagen auf horrende Summen, um Greenpeace und Co. zu schaden.
Nächsten Dienstag wird Aktenzeichen 30-2019-CV-00180 wieder aufgerufen, in einem kleinen Distriktgericht in North Dakota. Und wenn es ganz dumm läuft für Greenpeace, bedeutet es den Untergang der Organisation in den USA. Nicht weniger steht auf dem Spiel, und das ist womöglich auch Sinn und Zweck der Übung. Ein Geschworenengericht hat Greenpeace zur Zahlung von aberwitzigen 660 Millionen Dollar Strafe und Schadenersatz verurteilt, am Dienstag könnte der Richter das Urteil bestätigen. Es wäre eine Summe, die Greenpeace kaum wird aufbringen können.
Seit Jahrzehnten schon feiern Umweltverbände Erfolge vor Gericht. Sie fechten Genehmigungen an, stellen Planungen infrage, pochen auf die Einhaltung geltender Gesetze – und bekommen häufig recht. Doch nun drehen zunehmend Unternehmen den Spieß herum. Sie verklagen Umweltschützer, die sich gegen ihre Projekte stellen, und ziehen sie in langwierige, oft teure Prozesse. „Primär kennen wir solche Klagen aus den USA“, sagt die Hamburger Umweltrechtlerin Roda Verheyen, die für Umweltverbände sowohl als Klägerin als auch als Verteidigerin unterwegs ist. „Aber es schwappt über nach Europa.“
Die Methode hat längst einen Namen: Slapp – „Strategic lawsuits against public participation“
Der Fall in den USA liegt schon Jahre zurück. 2016 wehrten sich Indigene in North Dakota gegen den Bau einer knapp 1900 Kilometer langen Ölleitung, der Dakota Access Pipeline. Sie sollte quer durch das Stammesgebiet der Standing Rock Sioux führen, und die wehrten sich. Es gab Blockaden hier und Tränengas dort. Unterstützt wurde der Widerstand von Tausenden anderen Indigenen – und Greenpeace. 2019 reichte Energy Transfer, einer der Konzerne hinter der Pipeline, Klage bei dem Distriktgericht ein: Greenpeace habe das Unternehmen verleumdet und die Proteste aufgewiegelt. Mit „zig Millionen Dollars“ an Spenden seien die Taschen der Organisation gefüllt gewesen, heißt es in der Klageschrift.
Die Geschworenen in Morton County, gleich am Ort des Geschehens, überzeugte das. „So sieht Gerechtigkeit in Amerika aus“, jubelte anschließend der republikanische Senator von North Dakota, Kevin Cramer. Greenpeace und seine „Umwelt-Buddies“ ereile die gerechte Strafe.
Derlei Gerechtigkeit hat längst einen Namen: Slapp. Die Abkürzung Slapp („Strategic lawsuits against public participation“) steht für Verfahren, die öffentliche Beteiligung vereiteln und Organisationen einschüchtern sollen – mundtot machen. Zwischen 2011 und 2023 zählt die Anti-Slapp-Koalition (Case) in ihrem jüngsten Report 1049 solcher Verfahren, mit einem starken Anstieg seit 2016.
Auch in Rumänien sollen Umweltschützer in den Ruin getrieben werden
Der jüngste Fall spielt sich in Rumänien ab, wo vorige Woche der staatliche Gaskonzern Romgaz Klage einreichte – ebenfalls gegen Greenpeace. Wieder geht es um ein Großprojekt, diesmal das geplante Gasfeld „Neptun Deep“ im Schwarzen Meer. Greenpeace hatte gegen das Projekt, das Romgaz zusammen mit einer Tochter der österreichischen OMV vorantreibt, geklagt, war aber unterlegen. Und nun schlägt Romgaz zurück.
„Im Rahmen eines missbräuchlichen Vorgehens“ wolle Greenpeace das Gasprojekt vor Gericht „um jeden Preis verhindern“, heißt es in der Klageschrift. Allerdings fehlten der Organisation die Mittel, um es mit milliardenschweren Vorhaben aufzunehmen. Auch Ungereimtheiten bei Bankkonten und Steuernummern wollen die Kläger entdeckt haben. Weshalb Romgaz nun nicht weniger fordert als die Auflösung von Greenpeace Rumänien. Die Kosten dieses Rechtsstreits soll Greenpeace aber noch tragen.
Auch Romgaz hat Verbündete in der Politik, allen voran Rumäniens Energieminister Sebastian Burduja. Der hatte sich schon im März öffentlich über die „missbräuchliche Belästigung“ durch Klagen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beschwert. „Genug ist genug“, twitterte er seinerzeit, man werde sich gegen „böswillige Aktionen“ zur Wehr setzen. Zumal ihm sein Ministerpräsident die Devise „Drill, Sebi, drill“ mit auf den Weg gegeben habe. Sebi Burduja soll bohren, nach Gas.
Der Minister stehe auch hinter der Attacke auf Greenpeace, vermutet Vlad Catuna, Kampagnen-Chef der Organisation in Rumänien. Andere NGOs seien so schon in die Knie gezwungen worden – weil sie Gerichtskosten nicht zahlen konnten. „Das ist ein wachsender Trend in Rumänien“, sagt Catuna. „Unternehmen treiben die Gerichtskosten hoch und versuchen dann, die klagenden NGOs zu schließen.“ Auch Greenpeace Rumänien muss 60 000 Euro an die Gegenseite zahlen, weil es ein erstes Verfahren gegen Neptun Deep verloren hatte.
Eine EU-Richtlinie soll potenzielle Opfer schützen
Einen solchen Trend beobachtet auch Umweltanwältin Roda Verheyen. „Wir erleben auch bei normalen umweltbezogenen Klagen, dass die Gegenseite versucht, die Kosten hochzujubeln, etwa durch Gutachten“, sagt sie. Klägern solle das Angst machen. „Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das wirklich beunruhigend.“ Sollte obendrein ein Urteil wie jenes in den USA bestätigt werden, könne dies das Ende der Meinungsfreiheit für kritische, gemeinnützige Organisationen dort bedeuten.
Zumindest in der EU gibt es aber eine Antwort darauf, die Anti-Slapp-Richtlinie. Sie soll derartige Klagen erschweren und die potenziellen Opfer schützen. Erlassen im vorigen Jahr, soll sie auch in Deutschland rasch umgesetzt werden. „Die Arbeiten daran haben begonnen“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Ein Entwurf solle bald vorgelegt werden.
Ein erster Test auf die Richtlinie läuft schon. Vor einem niederländischen Gericht hat Greenpeace International, Sitz Amsterdam, Klage eingereicht – gegen die US-Pipelinefirma Energy Transfer. Sie soll den Schaden ersetzen, der Greenpeace durch die Dakota-Klage in den USA entstanden ist. Schließlich gehe es um Gerechtigkeit, sagt Martin Kaiser, Greenpeace-Chef in Deutschland. „Wer glaubt, uns mit Klagen stoppen zu können, hat die Kraft unserer Bewegung unterschätzt.“
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Hintergrundwissen
Die Karte der nuklearen Welt
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Die "Interne Suche"
23. April 2025 - Fünf Firmen verursachten neun Billionen Dollar Schaden
20. März 2025 - Gericht verurteilt Greenpeace zu 667 Millionen Dollar Schadensersatz
30.01.2025 - Schottisches Gericht widerruft zwei Lizenzen für Ölbohrungen in der Nordsee
21. Januar 2025 - Das Ende der globalen Kooperation – Trumps Absage an den Rest der Welt
19. Januar 2025 - Merz: "Wir müssen schnellstmöglich 50 Gaskraftwerke bauen"
10. Dezember 2024 - Greenpeace-Vorschlag - Milliardärssteuer für den Klimaschutz
11. Juni 2024 - Chiquita wegen Unterstützung von Paramilitärs verurteilt
4. Januar 2024 - Fossile Politik - Die Erdgas-Connection
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SLAPP
SLAPP (engl. strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung; engl. slap = Ohrfeige, Schlag ins Gesicht) ist ein Akronym für eine rechtsmissbräuchliche Form der Klage, die den Zweck hat, Kritiker einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden. Sie wird in den meisten Fällen von Unternehmen, seltener von Privatpersonen oder Behörden, gegen NGOs oder Individuen angestrengt, welche die Geschäftspraktiken des Unternehmens, die Aktivitäten des Individuums oder der Behörde öffentlich kritisieren.
Geschichte
Der Begriff wurde in den 1990ern von den beiden Professoren Penelope Canan und George W. Pring von der Universität Denver geprägt. Typischerweise geht es nicht darum, ob die Klage realistische Erfolgsaussichten hat, sondern darum, den Beklagten durch die zu befürchtenden Prozesskosten und den hohen Aufwand eines Gerichtsverfahrens dazu zu bringen, „freiwillig“ seine Tätigkeit einzustellen. Eine SLAPP kann auch dazu führen, dass andere davon abgehalten werden, sich an der Debatte zu beteiligen ...
Fossile Energie
Fossile Energie wird aus Brennstoffen gewonnen, die in geologischer Vorzeit aus Abbauprodukten von toten Pflanzen und Tieren entstanden sind. Dazu gehören Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl. Man nennt diese Energiequellen fossile Energieträger oder fossile Brennstoffe (siehe auch Fossil). Dagegen wird Biomasse aus Holz und weiteren neuzeitlichen organischen Abfällen und Überresten gewonnen.
Fossile Energieträger basieren auf dem Kohlenstoffkreislauf und ermöglichen damit gespeicherte (Sonnen)energie vergangener Zeiten heute zu verwerten. Die technische Erschließung von fossilen Brennstoffen, zunächst fast ausschließlich Kohle, ermöglichte das kontinuierliche Wirtschaftswachstum seit der Industriellen Revolution. Im Jahr 2019 wurden 81 % des weltweiten Energiebedarfs aus fossilen Quellen gedeckt. Bei der weltweiten Stromerzeugung sank der Anteil fossiler Energien von seinem Höchststand 2007 (68,3 %) bis 2024 auf 59,1 % ab, auch wenn die Erzeugung absolut betrachtet noch leicht wuchs. Damit lagen fossile Energien weiterhin deutlich vor erneuerbaren Energien (31,9 %) und Kernenergie (9 %) ...
Energiekonzern
Ein Energiekonzern ist ein Unternehmen, welches seinen Kunden verschiedene Formen der Energie (z. B. Elektrische Energie, Fernwärme und Erdgas) anbietet. Für die Energieumwandlung, die Verteilernetze und den Vertrieb werden oftmals mehrere abhängige Unternehmen in einem Konzern vereinigt.
Gemäß § 3 des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bezieht sich der Begriff Energieversorgungsnetz auf Elektrizität und Gas – einschließlich Flüssigerdgas (LNG). Der Begriff Fernwärme oder Wärmeversorgung wird dabei nur im Zusammenhang mit Gasversorgungsunternehmen genannt. Nach § 3 Nr. 18 EnWG sind Energieversorgungsunternehmen „natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen“. Sie übernehmen also Aufgaben der Erzeugung, der Verteilung und des Vertriebs. Hierunter fallen sowohl Elektrizitätsversorgungsunternehmen als auch Erdgas- und im weiteren Sinne auch Fernwärmeversorgungsunternehmen.
Aufgrund der europäischen Richtlinie 96/92/EG wurden Konzerne verpflichtet, für die verschiedenen Unternehmensbereiche (Erzeugung, Übertragung, Verteilung) getrennte Konten zu führen (sog. buchhalterische Entflechtung). Diese getrennte Buchführung sollte eine Trennung des Netzbetriebs von der Energieversorgung und damit eine Liberalisierung des Marktes ermöglichen.
Konzern und Konzernunternehmen sind in § 18 des deutschen Aktiengesetzes legaldefiniert. Demnach sind mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst als Konzern anzusehen.
Die marktbeherrschende Stellung von Unternehmen im deutschen Energiemarkt ergibt sich zum Beispiel anhand der Umsätze und der Zahl der Kunden ...
Greenpeace
Greenpeace ist eine 1971 gegründete, transnationale politische Non-Profit-Organisation, welche sich für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie Frieden einsetzt und nach eigenen Aussagen „mit direkten gewaltfreien Aktionen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Natur und Gerechtigkeit für alle Lebewesen kämpft“.
Die Organisation wurde von Friedensaktivisten in Vancouver, Kanada gegründet und durch Kampagnen gegen Kernwaffentests und Aktionen gegen den Walfang bekannt. Später konzentrierte sich die Organisation darüber hinaus auf weitere Themen wie Überfischung, die globale Erwärmung, die Zerstörung von Urwäldern, Atomenergie und Gentechnik. Zudem weist Greenpeace auch auf Alternativen durch technische Innovationen hin.
Greenpeace hatte nach eigenen Angaben 2021 weltweit rund dreieinhalb Millionen Fördermitglieder und beschäftigte rund 3.300 Mitarbeiter. Greenpeace Deutschland hat rund 632.000 Fördermitglieder. Es gibt in über 55 Staaten weltweit Greenpeace-Büros und 26 regionale Büros ...
Schadensersatz
Dieser Artikel behandelt die rechtliche Situation in Deutschland. Die Situation in der Schweiz wird in Haftpflichtrecht behandelt, die in Österreich im Artikel Schadenersatz.
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
Begriffsklärung
Unter einem Schaden im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs versteht man jede Einbuße an Rechtsgütern aufgrund eines bestimmten Ereignisses. Hierzu zählen sowohl Vermögensschäden als auch immaterielle Schäden (§ 253 BGB). Für den Ersatz materieller und immaterieller Schäden gelten jedoch im deutschen Recht unterschiedliche Regeln: Für immaterielle Schäden kann nur dann eine Entschädigung in Geld gefordert werden, wenn das Gesetz dies explizit anordnet (insbesondere § 253 Abs. 2 BGB). Bei einem Vermögensschaden kann der Geschädigte hingegen bei Verletzung seiner Person oder Beschädigung einer Sache statt Naturalherstellung Ersatz in Geld verlangen (§ 249 Abs. 2, S. 1 BGB). Dasselbe gilt, wenn die Naturalherstellung unmöglich ist, nicht genügt, um den Geschädigten so zu stellen wie vor dem schädigenden Ereignis (§ 251 Abs. 1 BGB) oder unverhältnismäßige Aufwendungen erfordert (§ 251 Abs. 2 BGB).
Anspruch
Die §§ 249 ff. BGB bestimmen nur Art, Inhalt und Umfang der Leistung von Schadensersatz. Ob ein Schaden überhaupt zu ersetzen ist und von wem, bestimmt sich nach einer separaten Anspruchsgrundlage ...
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